Hallo zusammen,
wann müssen zwingen Neuwahlen sein und wann kann durch eine BV eine Neuwahl nicht nötig sein (z.B. bei einer Amtszeit von genau 12 Monaten?)?
Beste Grüsse und vielen Dank!
@MonaL
Am 01.03.2010 ist der BR > 12 Monate im Amt = Neuwahl
Am 01.03.2010 ist der BR < 12 Monate im Amt = keine Neuwahl
Erstellt am 23.01.2010 um 10:48 Uhr von nicoline
@MonaL
im Gesetz heißt es: "Hat die Amtszeit............noch nicht ein Jahr betragen"!12 Monate sind ein Jahr und wer hat Dir den Floh mit der BV ins Ohr gesetzt???