Erstellt am 02.12.2020 um 15:39 Uhr von celestro
Was willst Du denn da schicken? "Wer im Wahlvorstand mitarbeiten mag, soll sich bitte melden." Dafür brauchst Du doch wirklich keine Hilfe, oder? Wurden Nachrücker (Ersatzmitglieder) bestimmt? Weil die ja dann einfach den Job übernehmen.
Erstellt am 02.12.2020 um 15:54 Uhr von Chikki_121
Es ist so, dass Mitarbeiter angeschrieben werden sollen und sich melden sollen wer mitarbeiten mag. Der BR nimmt die Namen auf und wird in der nächsten Sitzung einen Wahlvorstand aufstellen.
Ich möchte noch schreiben, dass die Mitarbeiter eine Schulung bekommen dafür.
Habe Schwierigkeiten das professionell zu schreiben
Erstellt am 02.12.2020 um 16:50 Uhr von celestro
Eigentlich kannst Du es genau so schreiben ...
Erstellt am 03.12.2020 um 10:51 Uhr von Enigmathika
Ich bin zwar schon ein bisschen spät dran, aber ich möchte dir noch einen Rat geben:
Mach Dir nicht zu viele Gedanken über die Professionalität Deines Schreibens. Es ist nun mal nicht jeder ein Büromensch. Authentizität ist wichtiger als geschliffene Formulierungen.
Viele Grüße
Enigmathika
Erstellt am 03.12.2020 um 10:57 Uhr von Chikki_121
Wie lange kann ich eine Frist setzen um den Mitarbeitern die Chance zu geben sich zu melden. 2 oder 3 Wochen?
Es kann sowieso keine Wahl zum Betriebsrat aufgestellt werden, da eine Betriebsversammlung zur jetzigen Corona Situation nicht ausgeführt werden kann.
Kann der Wahlvorstand den Termin verschieben ?
Erstellt am 03.12.2020 um 11:46 Uhr von celestro
"Wie lange kann ich eine Frist setzen um den Mitarbeitern die Chance zu geben sich zu melden. 2 oder 3 Wochen?"
14 Tage sollten reichen.
"Es kann sowieso keine Wahl zum Betriebsrat aufgestellt werden, da eine Betriebsversammlung zur jetzigen Corona Situation nicht ausgeführt werden kann."
Seit Ihr so klein, das Ihr auf einer Versammlung wählt, oder wieso braucht Ihr eine Betriebsversammlung?
Könnte man die Versammlung digital durchführen?
Erstellt am 03.12.2020 um 14:39 Uhr von Chikki_121
Es ist so wir sind noch ein Restmandat und der Typ von Verdi meint wir müssen sofort einen neuen Wahlvorstand Gründen und eine Neuwahl eines neuen Betriebsrats vornehmen.
Wir hatten einen Wahlvorstand, doch leider hat jeder ihr Amt Niedergelegt. Was kann ich tun?
Wir waren mal 100 Leute und jetzt sind wir um die 50 Mitarbeiter und haben auch keine Nachrücker mehr.
Was würdet ihr tun?
Erstellt am 03.12.2020 um 14:53 Uhr von celestro
Einen WV einsetzen (zur Not rein aus BRM) und die Wahl durchführen. Die Notwendigkeit einer Betriebsversammlung für die Wahl sehe ich nicht .....
Erstellt am 03.12.2020 um 15:01 Uhr von Chikki_121
Die HR hat sogar Personen mobilisiert die zum Arbeitsgericht gegangen sind und klagen wollten das kein Wahlvorstand gegründet wurde.
Zum Glück gab es ein und die GF wusste das nicht.
Ich sehe auch keine Notwendigkeit, aber da der Wahlvorstand sich aufgelöst hat wollte die HR am nächsten Tag sofort einen neuen haben.
Was sagt ihr dazu.
Bitte um Unterstützung
Erstellt am 03.12.2020 um 15:07 Uhr von Kjarrigan
Ihr habt dich schon einen BR.
Dann gilt doch:
Fitting RN 13 zu § 16 BetrVG
ie Vorschrift gilt unmittelbar auch für die Fälle, in denen die Amtszeit des BR nach § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 iVm § 21 S. 5 und § 22 vorzeitig abläuft. Da der Zeitpunkt des Ablaufs der Amtszeit in diesen Fällen nicht von vornherein feststeht, kann allerdings die Zehnwochenfrist nicht berechnet werden. Der BR hat deshalb in diesen Fällen den Wahlvorst. unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern zu bestellen, nachdem ein die Neuwahl bedingender Tatbestand nach § 13 Abs. 2 Nr. 1–3 eingetreten ist (BAG 16.11.2017 – 2 AZR 14/17.
Ich betone hier " Der BR hat … zu bestellen.
Keine Betriebsversammlung.
Erstellt am 03.12.2020 um 15:08 Uhr von celestro
Ich stimme der HR zu und der BR mit dem Restmandat sollte ganz schnell einen neuen WV einsetzen. Das ist seine Pflicht. Ich sehe nur keine Notwendigkeit, dafür eine Betriebsversammlung zu machen.