Erstellt am 30.08.2005 um 12:18 Uhr von Werner
Nein, daß geht nicht!
Aber wenn doch sowieso die Mehrheit den Br behalten will, dann wird er doch auch wieder gewählt.
Erstellt am 30.08.2005 um 12:50 Uhr von BR-Guy
Danke für die Antwort, mir geht es mehr um eine vom Arbeitgeber gesteuerte "Umstimmung" der Belegschaft. Ich habe es schon erlebt bei eine Betriebsübergang dass der Belegschaft gegen eine Neuwahl geäußert haben, sodass in diesen Betrieb bis heute kein BR besteht.
Erstellt am 30.08.2005 um 13:41 Uhr von viktor
Wie gesagt, es kann nicht darüber abgestimmt werden, ob eine Wahl stattfindet oder nicht. Wenn sich in Betrieben die Arbeitnehmer ins Boxhorn jagen lassen, ist dies jedenfalls nicht gesetzeskonform.
Wenn einige Standhaften auf Wahl bestehen, wird gewählt - notfalls die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen.
Erstellt am 31.08.2005 um 06:40 Uhr von Frank B.
Zudem sollte man hier aufpassen!!!
Wird kein neuer BR gewählt, obwohl regelmäßige BR- Wahlen sind, verliert der BR nach dem 31.05.2006 sein Mandat!!!!
D.h. er ist nicht mehr im Amt und ihr habt keinen BR mehr!!!! Siehe §21 BetrVG!