Information an Mitarbeiter über abgebene Listen - darf der Wahlvorstand die Belegschaft schon im Vorfeld darüber informiueren?
Hallo, ich habe eine Frage: Darf der Wahlvorstand die Belegschaft schon im Vorfeld davon informieren das bereits Listen abgegeben sind obwohl der endgültige Termin der Listen abgabe erts der 20.03.2006 ist. Darf er den Mitarbeitern mitteilen von wem die Listen sind (quasi listensprecher)??? Darf die Belegschaft abgebene Listen einsehen, um dann zu entscheiden ob sie auch eine weitere Liste abgeben möchte?? Viele Mitarbeiter wissen nämlich nicht ob sie eine Liste machen sollen, oder es von Interessen Vertretern bereits Listen gibt. (Die Belegschaft möchte so eine splittung verhindern). Für eine Antwort bin euch sehr dankbar. Mit freundlichen Grüssen
Holger
Community-Antworten (2)
16.03.2006 um 11:39 Uhr
Hallo Holger, der wahlvorstand sollte sich möglichst zurückhalten und das politisieren anderen überlassen. Liste und Listenvertreter werden doch schon durch die Aktion der Stützunterschriften bekannt.
17.03.2006 um 10:43 Uhr
Moins!
Also dass ist schon cool. Da ist das Wahlausschreiben noch nicht ausgehanegn und es wissen schon einige MA ganz genau was sie alles beachten müssen. Wenn diese dann das Schreiben lesen, und richtige aber evtl. abweichende Grundlagen der Erstellung ihrer Vorschlagslisten erkennen, fechten sie die Wahl dann an? Oder wie wird das geregelt. Und wenn der WV dann nicht innerhalb von 2 Tagen die Liste kontrolliert, weil er selber noch nicht alle Bedingungen recherchiert hat (und somit kennt)? Dann fechten wir die Wahl auch an?
Ich würde sagen, dass der WV auf Basis des gesunden Menschenverstandes hier eine Ungültigkeit der, vor Veröffentlichung des Wahlausschreibens abgegebenen, Vorschlagslisten erklärt. Und zwar unheilbar. Achtung in diesem Falle dürfen aber die eingegangenen Vorschlagslisten nicht vernichtet oder zurückgegeben werden. Diese sind Eigentum des WV und gehen in die Wahlakte.
Bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege!
Benno
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