Erstellt am 19.01.2010 um 13:03 Uhr von DrHouse
Joggimgfee,
hast Du als Ersatzmitglied schon mal an einer BR-Sitzung teilgenommen?
Wenn ja, wann?
Erstellt am 19.01.2010 um 13:13 Uhr von Joggingfee
Nein, der Kollege ist im Oktober ausgeschieden und der Rest des Betriebsrates hat es versäumt, die Geschlechterregelung zu beachten.
Gestern haben Sie sich noch für den Fehler entschuldigt und mich für Donnerstag eingeladen und heut sind die Listen verschwunden.
Erstellt am 19.01.2010 um 13:46 Uhr von melodi
ich denke da läuft eine falsche schiene wie können die listen einfach so verschwinden ist sehr komisch??????
Erstellt am 19.01.2010 um 13:59 Uhr von Joggingfee
Ich findsauch merkwürdig. Nur was kann man dagegen unternehmen?
Erstellt am 19.01.2010 um 14:35 Uhr von erwin
Joggingfee
Sofort zu einem Anwalt. Ggf. auch gleich versuchen Koll. zu finden, welche die Aufführung auf der Wählerliste bestätigen können/ könnten.
Dass sich dich gewählt haben, dürfen diese vermutlich wegen des Wahlgeheimnisses nicht aussagen.
Ggf. auch vom damaligen Wahlleiter bestätigen lassen, dass Du als EBRM gewählt wurdest.
Ist der BR AG hörig???
Denn wenn der AG außerordentlich kündigen möchte, also Fristlos, was er ja kann, dann dürfte wenn der BR AG hörig ist, dieser beim Verfahren § 103 wohl zustimmen.
Erstellt am 19.01.2010 um 14:56 Uhr von Petrus
Spannend, wenn beim BR, beim ArbGeb und bei der Gewerkschaft das Wahlergebnis verschwunden ist...
Erstellt am 19.01.2010 um 18:40 Uhr von DerAlteHeini
Joggingfee
Ist der Kollege schon im Oktober ausgeschieden und bist du das entsprechende Ersatzmitglied, bist du "Kraft Gesetz" ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens ein ordentliches Mitglied des BR. Dabei ist es unerheblich ob der BR es vergessen hat dich zu informieren oder zu Sitzungen einzuladen. Auch ist, der Nachweis von BR Arbeit nicht notwendig um in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes zu kommen, da du ein nachgerücktes, ordentliches Betriebsratsmitglied bist.
Üblich ist es, dass nach einer BR Wahl dem AG und auch der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft das gesamte Wahlergebnis mitgeteilt wird. Also müssten die Wahlergebnisse beim AG bzw. bei der Gewerkschaft vorliegen.
Es müsste das Wahlergebniss anhand der Wahlunterlagen, die beim Betriebsrat aufbewahrt werden, ersichtlich sein. Wurden die Unterlagen manipuliert oder vernichtet dürfte dass wohl Urkundenfälschung sein.
Du solltest unbedingt einen RA aufsuchen und Kündigungsschutzklage stellen.
Hat der BR sich schriftlich entschuldigt oder nur mündlich? Wenn schriftlich entschuldigt, dürfte das als Beweis gelten, ansonsten sollten die BR Mitgl. zur Verhandlung geladen werden, damit sie vom Richter vernommen werden.