Hallo, in unserem Betrieb stehen in Kürze die nächsten Betriebsratswahlen an. Diesmal wird es zwei Wahllisten geben mit denen die meisten meiner Kollegen nicht vollständig zufrieden sind. Gibt es die Möglichkeit gegen dieses Listenwahlverfahren Einspruch zu erheben und dadurch eine Einzelwahl zu ermöglichen ? Also einfacher gesagt...meine Kollegen und ich möchten nur einzeln aufgestellte Kanditaten auswählen, da auch die Reihenfolge der aufgestellten Kollegen in den Wahllisten nicht unseren Erwartungen entsprechen.
Wäre über einen baldigen Tip erfreut, da die Zeit wirklich drängt. Mfg Enrico