Korrektur der passiv Wahlberechtigten - Fristen zur Einreichung von Wahllisten?
Hallo hier ist nochmals HGL,
vielen Dank an Lotte für die Beantwortung meiner Frage zum passiven Wahlrecht Jetzt noch eine weitere Frage: Der Wahlvorstand wird morgen früh beschließen, den Kollegen in die Liste der passiv Wahlberechtigten aufzunehmen, Ihn persönlich darüber informieren, und eine korrigierte Liste der passiv Wahlberechtigten aushängen. Meine Frage: Ändert sich hier etwas an der in der Wahlausschreibung bestimmten Frist zur Einreichung von Wahllisten. Aushang der ursprünglichen Wählerlisten 18.09.06, Frist zur Einreichung entsprechender Wahllisten 02.10.06, Wahl 06.11.06.
Community-Antworten (1)
28.09.2006 um 00:00 Uhr
Die Fristen bleiben unberührt!
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