Erstellt am 22.01.2006 um 19:54 Uhr von Heini
Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe muß der Wahlvorstand die Vorschlagslisten bekannt geben.
Erstellt am 23.01.2006 um 11:08 Uhr von NoLi
Hallo Paty,
zur Konkretisierung: meinst Du die Einreichung der Listen beim Wahlvorstand oder wirklich, wie Heini schon richtig beantwortet hat, die Veröffentlichung der eingereichten und für gültig befundenen Listen durch den Wahlvorstand.
sonnige Grüsse aus der Noris
NoLi