Erstellt am 28.04.2006 um 09:03 Uhr von viktor
Ehrlich gesagt - ich verstehe Dich nicht.
Das Aushängen des Wahlvorschlags hat den Sinn, allen Arbeitnehmern die Gelegenheit zu geben, sich zu informieren, wer kandidiert. Darum hängt diese Liste bis zur Wahl aus. Warum wird deshalb die Wahl langweilig?
Erstellt am 28.04.2006 um 20:28 Uhr von Magic Light
An Victor:
Ich hoffe du liest diese Antwort von mir noch!
Das Problem war ja bei uns das die Listen nicht bis zum Schluss hingen sondern per Frist abgenommen wurden,so das leider 2 Mitarbeiter nicht kandidieren konnten.Darum war ja meine Frage welche Fristen da eingehalten werden müssen ,verstehst du was ich meine?
langweilig nur deswegen ,weil der alte der neue war und frischer Wind alte roststellen freisetzt....
Erstellt am 02.05.2006 um 08:47 Uhr von viktor
Hallo,
da ist wohl einiges schief gelaufen. Wenn ich Deine erste Frage genau lese, hat bei Euch die Liste ausgehangen, auf der sich die Kandidaten eintragen konnten - also die eigentliche Wahlvorschlagsliste, ist das richtig?
Wenn ja, ist das natürlich nicht der Gang der Dinge. Aushängen muss ein Wahlausschreiben mit allen notwendigen Angaben. Dazu gehört, wie man Wahlvorschläge einreicht und bis wann. Das Wahlausschreiben muss die ganze Zeit aushängen.
Die Vorschlagsliste erstellen die Kandidaten selbst und reichen sie beim Wahlvorstand ein. Die beiden Kollegen hätten dies auch innerhalb der genannten Frist tun können, da es auch mehrere Vorschlagslisten geben darf.
Sei es wie es wolle, wenn die Wahl gelaufen ist und wichtige Vorschriften nicht eingehalten wurden, können 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer dagegen beim Arbeitsgericht klagen und die Wahl anfechten. Frist 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. (Rechtsberatung mit Fachanwalt oder Gewerkschaft ist dringend geraten)
Dies ist der einzige Weg - sonst bleibt nur die Wahl zu akzeptieren.,