Betriebsratswahl - kann der Arbeitgeber eine bestimmte Wahlvariante (Listenwahl, vereinfachte Wahl usw.)verlangen?
kann der Arbeitgeber eine bestimmte Wahlvariante (Listenwahl, vereinfachte Wahl usw.)verlangen
Community-Antworten (14)
16.01.2010 um 15:31 Uhr
@Mercedes,
kann er nicht! Das Wahlverfahren ist durch das Betriebsverfassungsgesetz (siehe §14 ff) vorgegeben. Der Wahlvorstand hat ein Anrecht auf Schulung, die vom Arbeitgeber zu finanzieren ist!! Mit kollegialen Grüßen
16.01.2010 um 15:42 Uhr
vielen Dank, also bestimmt der Wahlvostand?
16.01.2010 um 15:53 Uhr
Nein, das Betriebsverfassungsgesetz.
16.01.2010 um 17:10 Uhr
..die Aussage von Matze "kann er nicht" in dieser Form ist falsch! Der AG kann u.U. schon bestimmen ob auf Antrag des BR das vereinfachte nach §14a Abs 5 durchgeführt wird oder nicht.
16.01.2010 um 17:27 Uhr
ridgeback aber eben nur auf Antrag des WV und nicht, einfach mal so von sich aus verlangen. WV und AG müssen es vereinbaren, weder der WV noch der AG kann dass für sich alleine beschließen. Es sind dazu zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig, nur dann kann das vereinfachte Wahlverfahren durchgeführt werden, wenn es 51 - 100 wahlberechtigte MA gibt.
16.01.2010 um 17:31 Uhr
nicoline, richtig. Und in so einem Fall, bestimmt eben der ArbGeb, ob es das Vereinfachte gibt oder nicht. ;-))
16.01.2010 um 17:34 Uhr
ridgeback na ja, ich würde sagen, er willigt ein ;-))))
16.01.2010 um 17:36 Uhr
nicoline, lehnt er das Vereinfachte ab, bestimmt doch er, dass das normale Wahlverfahren stattfindet. ;-)
16.01.2010 um 17:41 Uhr
ridgeback, na gut, ich geb mich geschlagen ;-))))
16.01.2010 um 19:15 Uhr
nicoline. ...........ich aber nicht. Das BetrVG spricht davon das der WV und der AG dies vereinbaren können und nicht davon das der AG dies bestimmen kann. Kommt keine Einigung zu stande, wird dies wohl ganz woanders entschieden.
16.01.2010 um 19:22 Uhr
rainerw, WV stellt den Antrag auf vereinfachtes Wahlverfahren. Der Arbeitgeber lehnt dies ab und bestimmt somit das normale Wahlverfahren. Stimmt er dem Antrag zu, hat er sein MBR wahrgenommen. Natürlich kann der AG von sich aus nicht bestimmen.
16.01.2010 um 19:51 Uhr
rainer Kommt keine Einigung zu stande, wird dies wohl ganz woanders entschieden. Ist das so? Eigentlich wäre ja das normale Wahlverfahren, das jenige welche und ich finde nirgends etwas von einem Zustimmungsersetzungsverfahren. Sind sich beide nicht einig, läuft das normale Wahlverfahren, würde ich meinen.
16.01.2010 um 20:33 Uhr
nicoline, genau so.
17.01.2010 um 05:11 Uhr
......und an dieser Stelle werd ich mich geschlagen geben.
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