Wahlvorstand - darf eine Person die erst seit Anfang Januar bei uns beschäftigt ist dem WV angehören?
Hallo zusammen, können wir (BR)eine person die erst seid anfang januar bei uns beschäftigt ist(fest vertrag) für den wahlvorstand bestellen?der grund dafür ist,das sie schon einmal im wahlvortsand tätig war. vielen dank
Community-Antworten (12)
13.01.2010 um 07:04 Uhr
Hallo,
nur wenn die person wahlberechtigt ist.
mfg
13.01.2010 um 09:11 Uhr
@Rattle Wenn dieser MA seit Anfang Januar MA ist... ist er denn dann wahlberechtigt?
13.01.2010 um 09:25 Uhr
Hallo, Immie
nö, ups!
wenn die person das aktive wahlrecht hat, ja.
mfg
13.01.2010 um 10:11 Uhr
@Rattle Hallo? Wenn der AN seid Januar im Betrieb ist, ist er nicht wahlberechtigt?
13.01.2010 um 10:50 Uhr
Hallo, wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs die das 18. Lebensjahr vollendet haben. § 7 BetrVG Also ist sie Wahlberechtigt und darf in den Wahlvorstand!!
13.01.2010 um 11:00 Uhr
@mainpower Ich hatte so sehr gehofft, Rattle schaut selber noch einmal ins BetrVG:-(
13.01.2010 um 12:02 Uhr
Hallo, Immie
du hast natürlich recht, da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.
mfg
13.01.2010 um 12:21 Uhr
sorry habe vergessen zu erwähnen das sie vorher bei unseren mutter konzern lange beschäftigt war.und da denke ich kommt greift der §8 BetrVG. mutter ist tot und tochter(GmbH) hat es überlebt.
13.01.2010 um 13:11 Uhr
@rattle Achtung!!!!
da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.
Festvertrag = automatisch 6 Monate im Betrieb???? Festvertrag nur wenn 6 Monate im Betrieb???
Gibts die 6 Monate als Bonus, sind die im AV festgeschrieben? Wird der AV rückdatiert? Es soll sie wohl noch geben, die Festanstellungen (unbefristete Arbeitsverhältnisse) vom ersten Tag an, weil als unbefristet eingestellt!
Oder steh ich auf der Leitung?
Gruß PT Netty
13.01.2010 um 13:25 Uhr
@Rattle Hallo, Immie du hast natürlich recht, da ein festvertrag vorliegt, muss die person mindestens 6 monate im betrieb beschäftigt sein.mfg
Du machst mir Angst. Mainpower hat dir doch schon vorgesagt. Kann es sein, das du "wahlberechtigt" und "wälbar", also aktives und passives Wahlrecht gerade schüttelst und rührst?
13.01.2010 um 14:24 Uhr
@Immie
die kälte.................
ich frage mich nur wenn die gutste schon einmal im wahlvorstand war, müßte sie es ja eigendlich wissen :-)
ja, gut. ist ja schon vier jahre her.
mfg
13.01.2010 um 23:22 Uhr
ich habe bei unsere gewerkschaft angerufen und nachgefragt,die haben mir erzählt das es in ordnung geht wenn sie bestellt wird.
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