Wann eine Neuwahl?
Unser Betriebsratsvorsitzende ist seit 8Monaten krank,wann kann innerhalb des Gremiums neu gewählt werden?
Community-Antworten (5)
16.11.2020 um 21:34 Uhr
Ja klar geht das! Aber wenn der BRV gut ist warum eine Neuwahl es gibt doch einen Stellvertreter!
17.11.2020 um 00:13 Uhr
Den Vorsitz kann man JEDERZEIT neu wählen, egal ob krank oder nicht. Stellt sich natürlich die Frage, was man erreichen will. Wenn es darum geht, handlungsfähig zu bleiben und man der BRV damit nichts Böses will, kann man ja einfach neu wählen und das dann wieder rückgängig machen, sobald sie wieder zurückkommt.
17.11.2020 um 08:19 Uhr
Ich gebe Moreno recht, warum eine Neuwahl, wenn ihr den BRV behalten wollt. Stattdessen sollte lieber die Stellvertreterregelung bei mehreren Ausfällen geklärt sein. Diese übernehmen ja automatisch den Vorsitz.
17.11.2020 um 09:53 Uhr
Stattdessen sollte lieber die Stellvertreterregelung bei mehreren Ausfällen geklärt sein. Zitat Antman. Guter Hinweis! Dies in der GO regeln und dem AG mitteilen sonst kann dieser bei Abwesenheit des Stellvertreters sich an jedes X beliebige BRM wenden. Einige nutzen sowas gern aus ;-)
18.11.2020 um 00:24 Uhr
Hallo.Was ist der Beweggrund für eine "Abwahl" schlechte Gesundheitsprognose oä?Unzufrieden?Im Regelfall ist zur Vertretung der Stellvertreter/in vorgesehen und von einer zeiltichen Einschränkung wüsst ich nix.Am Ende des Tages bleibt es ein Abstimmen intern.
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