Erstellt am 16.11.2020 um 20:34 Uhr von Moreno
Ja klar geht das! Aber wenn der BRV gut ist warum eine Neuwahl es gibt doch einen Stellvertreter!
Erstellt am 16.11.2020 um 23:13 Uhr von celestro
Den Vorsitz kann man JEDERZEIT neu wählen, egal ob krank oder nicht. Stellt sich natürlich die Frage, was man erreichen will. Wenn es darum geht, handlungsfähig zu bleiben und man der BRV damit nichts Böses will, kann man ja einfach neu wählen und das dann wieder rückgängig machen, sobald sie wieder zurückkommt.
Erstellt am 17.11.2020 um 07:19 Uhr von AntMan
Ich gebe Moreno recht, warum eine Neuwahl, wenn ihr den BRV behalten wollt. Stattdessen sollte lieber die Stellvertreterregelung bei mehreren Ausfällen geklärt sein. Diese übernehmen ja automatisch den Vorsitz.
Erstellt am 17.11.2020 um 08:53 Uhr von moreno
Stattdessen sollte lieber die Stellvertreterregelung bei mehreren Ausfällen geklärt sein. Zitat Antman.
Guter Hinweis! Dies in der GO regeln und dem AG mitteilen sonst kann dieser bei Abwesenheit des Stellvertreters sich an jedes X beliebige BRM wenden. Einige nutzen sowas gern aus ;-)
Erstellt am 17.11.2020 um 23:24 Uhr von Verdano10
Hallo.Was ist der Beweggrund für eine "Abwahl" schlechte Gesundheitsprognose oä?Unzufrieden?Im Regelfall ist zur Vertretung der Stellvertreter/in vorgesehen und von einer zeiltichen Einschränkung wüsst ich nix.Am Ende des Tages bleibt es ein Abstimmen intern.