Erstellt am 07.01.2010 um 14:04 Uhr von RamLih
Hallo Utascha,
euer BR-Mandat endet spätestens am 14.05.10 um 24:00 Uhr.
Siehe BfG z.B. Fitting § 21 Rn. 19
Zitat:
Der Ausnahmecharakter dieser Vorschrift verbietet es, unter Verletzung der Grundregel des § 21 S. 1, die Amtszeit der BR darüber hinaus zu verlängern und bei unterlassener Neuwahl allgemein erst mit Ablauf des 31. Mai des Jahres enden zu lassen, in dem die regelmäßigen BR Wahlen stattfinden.
Erstellt am 08.01.2010 um 13:22 Uhr von nobli
Hi Utascha,
ich bin anderer Meinung.
Hi RamLih,
Dein Zitat aus Fitting bezieht sich auf das Ende der Amtszeit im Regelfall !!
Da der BR von Utascha aber außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde und sich für ihn entsprechend §13 Abs.3 Satz 2 BetrVG eine längere Amtszeit als 4 Jahre ergab, so gilt für diesen BR die Kommentierung im Fitting zu §21 BetrVG Randnummer 22.
@Utascha: lange Rede kurzer Sinn, Deine Information ist korrekt, der WV kann innerhalb des Zeitraums 1. März bis 31. Mai 2010 in der Tat den Tag der Wahl und damit das Ende der Amtszeit des alten BR in eigener Machtvollkommenheit bestimmen.
gruß aus Nürnberg
noli