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Bestimmung des Endes der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrates?

U
Utascha
Nov 2016 bearbeitet

Die konstituierende Sitzung unseres Betriebsrates war am 14. April 2005. Jetzt lese ich, dass der Wahlvorstand nach sweinem eigenen Gutdünken festlegen kann, wann es zur Ablösung des alten Betriebsrats in der Zeit von März bis Mai 2010 kommen soll, da der Betriebsrat nicht aus einer Wahl von März bis Mai 2006 hervorgegangen ist.

Stimmt das???

6.49002

Community-Antworten (2)

R
RamLih

07.01.2010 um 15:04 Uhr

Hallo Utascha, euer BR-Mandat endet spätestens am 14.05.10 um 24:00 Uhr. Siehe BfG z.B. Fitting § 21 Rn. 19 Zitat: Der Ausnahmecharakter dieser Vorschrift verbietet es, unter Verletzung der Grundregel des § 21 S. 1, die Amtszeit der BR darüber hinaus zu verlängern und bei unterlassener Neuwahl allgemein erst mit Ablauf des 31. Mai des Jahres enden zu lassen, in dem die regelmäßigen BR Wahlen stattfinden.

N
nobli

08.01.2010 um 14:22 Uhr

Hi Utascha,

ich bin anderer Meinung.

Hi RamLih,

Dein Zitat aus Fitting bezieht sich auf das Ende der Amtszeit im Regelfall !!

Da der BR von Utascha aber außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde und sich für ihn entsprechend §13 Abs.3 Satz 2 BetrVG eine längere Amtszeit als 4 Jahre ergab, so gilt für diesen BR die Kommentierung im Fitting zu §21 BetrVG Randnummer 22.

@Utascha: lange Rede kurzer Sinn, Deine Information ist korrekt, der WV kann innerhalb des Zeitraums 1. März bis 31. Mai 2010 in der Tat den Tag der Wahl und damit das Ende der Amtszeit des alten BR in eigener Machtvollkommenheit bestimmen.

gruß aus Nürnberg

noli

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