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Gemeinschaftsbetriebsrat - Wie erfolgt die Wahl?

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Gelab
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns stehen 2010 Betreibsratswahlen an. Vom AG wird geprüft ob in 2 Firmen, welche viel gemeinsam erledigen (z. Bsp. Lohnabrechnung, Vertrieb) ein Gemeinschaftsbetriebsrat gebildet werden kann. Wie erfolgt die Wahl, beide Firmen und ein Wahlvorstand oder jeder Betrieb für sich und daraus ergibt sich der Gemeinschaftsbetriebsrat? Die Gesamtzahl der AN beider Firmen wäre über 200, müsste doch eine Freistellung eines Betriebsratmitgliedes werden, oder?

Es grüßt Gelab

6.63004

Community-Antworten (4)

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Lotte

02.12.2009 um 22:26 Uhr

Gelab, wenn Ihr einer Meinung mit dem AG seid, solltet Ihr eine BV dazu abschließen (§ 3 (2)BetrVG), wenn dem keine TV Regelung entgegensteht. Dann gemeinsame Wahl und 1 WV.

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Gelab

02.12.2009 um 23:04 Uhr

Hallo, wir haben bereits einen Wahlvorstand für eine Firma gewähl, da unsere nächste Sitzung im Januar ist. Müsste doch bei der Wahl eines Gesamtbetriebsrates noch zu ändern sein? Danke für die schnelle Hilfe.

Gruß Gelab

L
Lotte

02.12.2009 um 23:10 Uhr

Gelab, gibt es denn in der anderen Firma auch einen BR? Ihr könntet als WV zurücktreten und damit für einen neuen WV Platz schaffen.

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Gelab

03.12.2009 um 16:00 Uhr

Hallo Lotte, die andere Firma hat noch keinen Betriebsrat. Sollten wir als WV zurücktreten um einen gesamten VW zu wählen, melde ich mich in diesem Forum, habe dann sicher noch Fragen. Danke Es grüßt Gelab

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