Hallo,
bei uns stehen 2010 Betreibsratswahlen an. Vom AG wird geprüft ob in 2 Firmen, welche viel gemeinsam erledigen (z. Bsp. Lohnabrechnung, Vertrieb) ein Gemeinschaftsbetriebsrat gebildet werden kann.
Wie erfolgt die Wahl, beide Firmen und ein Wahlvorstand oder jeder Betrieb für sich und daraus ergibt sich der Gemeinschaftsbetriebsrat? Die Gesamtzahl der AN beider Firmen wäre über 200, müsste doch eine Freistellung eines Betriebsratmitgliedes werden, oder?

Es grüßt Gelab