Gemeinschaftsbetriebsrat wahlanfechtung
Bisher hatten wir für unsere AG und die Tochter GmbH einen Gemeinschaftsbetriebsrat . Jetzt kommt die Frage ob die GmbH eine Abstimmung machen kann um einen eigenen Br zu gründen. Kann die Wahl des neuen gemeinschaftsBR angefochten werden, da wir nicht die MA der GmbH gefragt haben ob sie weiter im Gemeinschafts BR sein möchten?
Community-Antworten (3)
24.02.2014 um 19:27 Uhr
Aufgrund welcher rechtlichen Ausgestaltung habt ihr denn damals gewählt? Unterschiedlich Betriebe bedingen unterschiedliche BRs.
Warum stellst du die Frage noch einmal?
24.02.2014 um 19:37 Uhr
Kenne die rechtliche Grundlage der letzten Wahl nicht. Es wurde bisher behauptet, da ein Gemeinschafts BR besteht, kann die GmbH Keinen eigenen BR wählen. Zur Erklärung, beide laufen unter der gleichen Personalabteilung. Beide sitzen auf dem gleichen Grundstück.
24.02.2014 um 21:37 Uhr
Die Frage wäre ja erst einmal zu klären, ob das ganze seine Richtigkeit hat. Auch eine AG mit Tochter können durchaus ein Gemeinschaftsbetrieb sein ( siehe § 1Abs. 2 BetrVG)
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