Guten Tag,

als Wahlvorstand stellt sich uns folgenden Frage: Wir haben einen Gemeinschaftsbetriebsrat. (Nicht zu verwechseln mit Gesamtbetriebsrat) Wir sprechen hier von zwei Firmen. Nun folgende Schwierigkeit: Ist es rechtlich niedergeschrieben, das sich der neue BR 2022 aus beiden Firmen zusammensetzen muss, was sinnvoll wäre und wie berücksichtigen wir das in der Personenwahl? Unsere Kollegen/-innen wünschen sich aus beiden Firmen die Zusammensetzung des Gremiums.