Erstellt am 17.02.2022 um 17:52 Uhr von celestro
Wenn ich mich recht erinnere: "Bis zum 31.03. gehört sie drauf ... dann runter." ;-)))
Erstellt am 20.02.2022 um 10:47 Uhr von Torrente
Hallo,
auf die Wählerliste müssen alle MA die am 14.04.2022 da sind.
Wenn die Frau am 31.03.2022 ausscheidet und keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat kannst aus die Liste streichen.
Also die Frage ist : Wie scheidet die Frau raus? (Kündigung oder letzte Arbeitstag?)
Erstellt am 21.02.2022 um 09:10 Uhr von P.Gehrer
Hallo,
erst einmal vielen DANK für die schnellen Rückmeldungen.
@ Torrente: Die Kollegin hat am 31.03.2022 ihren letzten Arbeitstag vor Renteneintritt. Es handelt sich als nicht um eine Kündigung
Erstellt am 21.02.2022 um 10:22 Uhr von celestro
"auf die Wählerliste müssen alle MA die am 14.04.2022 da sind."
Der WV muss alle die auf die Wählerliste setzen, die wahlberechtigt sind. Wenn der Tag kommt, wo sie aus dem Unternehmen ausscheiden, gehören sie runter.
Aber ... sie gehören NICHT am 21.02.2022 von der Liste gestrichen, nur weil es derzeit danach aussieht, dass sie am Wahltag nicht mehr da sind (sein könnten).