Hallo,
wir haben unsere BR-Wahl am 14.04.2022. Das Wahlausschreiben und die Wählerliste müssen gem. den vorgegebenen Fristen spätestens am 30.03.2022 ausgehängt werden.
Jetzt haben wir eine Mitarbeiterin, die per 31.03.2022 aus unserem Unternehmen ausscheidet.
Müssen wir die Arbeitnehmerin trotzdem noch in der Wählerliste aufführen?

Vielen DANK