Jeweils einen eigenen Betriebsrat, oder nicht?
Hallo! Folgende Frage: Wir gehören zu einer Unternehmensgruppe mit 10 Betrieben. Bisher waren wir eigenständig und haben einen eigenen Betriebsrat. Die Buchhaltung und Personalabteilung sind in einer gemeinsamen Zentrale outgesourct. Wir haben alle lediglich den gleichen Geschäftführer der unterschiedlichen GmbH's. Jetzt wurden wir umbenannt und firmieren unter einer gemeinsamen Handelsregistereintragung mit einem Betrieb im Nachbarort. Wir sind dabei der Hauptstandort. (Nicht der Gruppe) Da wir als Autohäuser organisatorisch getrennt voneinander arbeiten, können wir doch als zwei Betriebe jeweils einen eigenen Betriebsrat wählen und müssen dann einen Gemeinschaftsbetriebsrat bilden, richtig? Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung!
Community-Antworten (1)
04.02.2018 um 16:45 Uhr
Das könnt im Grunde nur ihr selber bestimmen oder aber mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Lese dir mal das dazu durch: https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/G/gemeinschaftsbetrieb.html
Was für dich auch noch von Interesse sein könnte Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2016: https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/424-nur-ein-betriebsrat-im-gemeinsamen-betrieb.html
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