Hallo!
Folgende Frage:
Wir gehören zu einer Unternehmensgruppe mit 10 Betrieben.
Bisher waren wir eigenständig und haben einen eigenen Betriebsrat. Die Buchhaltung und Personalabteilung sind in einer gemeinsamen Zentrale outgesourct.
Wir haben alle lediglich den gleichen Geschäftführer der unterschiedlichen GmbH's. Jetzt wurden wir umbenannt und firmieren unter einer gemeinsamen Handelsregistereintragung mit einem Betrieb im Nachbarort. Wir sind dabei der Hauptstandort. (Nicht der Gruppe)
Da wir als Autohäuser organisatorisch getrennt voneinander arbeiten, können wir doch als zwei Betriebe jeweils einen eigenen Betriebsrat wählen und müssen dann einen Gemeinschaftsbetriebsrat bilden, richtig?
Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung!