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Wahlaussußsitzung (Betriebsversammlung zur Gründung eines Wahlauschußes) - dürfen einzelne Abteilungen z. B. unsere Kantine von der Sitzung ausgeschlossen werden, da der Kantinenbetrieb weiterlaufen soll?

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cottonrg
Nov 2016 bearbeitet

wir stehen vor der ersten betriebsversammlung zur Gründung eines Wahlauschußes für den neu einzurichtenden Betriebsrat, meine Frage dürfen einzelne Abteilungen z. B. unsere Kantine von der Sitzung ausgeschlossen werden, da der Kantinenbetrieb weiterlaufen soll, während im Raucherraum stehend der Wahlausschuß gewählt werden soll, wir sind ein Betrieb mit ca 80 Ma

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Community-Antworten (4)

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catkarl

25.11.2009 um 10:55 Uhr

Also mal 1) Ihr habt Anspruch auf einen Raum, in dem 1) nicht geraucht wird und 2) in dem alle sitzen können.

Und 2) Jedem Mitarbeiter muss vom Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werdn, an dieser Betriebsversammlung teilzunehmen. Dann muss halt das Essen an dem Tag warten.

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cottonrg

25.11.2009 um 12:23 Uhr

vielen Dank

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rkoch

25.11.2009 um 12:30 Uhr

Wieso soll das Essen warten? Esst ihr rund um die Uhr? Es wird sich doch wohl ein Zeitpunkt finden lassen, an dem die Kantinenmitarbeiter gerade nicht UNBEDINGT gebraucht werden? z.B. nach der Essensausgabe, vor dem Reinigen, z.B. so gegen 13:00 Uhr? So lange dauert diese Betriebsversammlung normalerweise auch nicht.

B
BrumbärTosca

25.11.2009 um 13:36 Uhr

Es besteht die Möglichkeit außerhalb (Gaststätte, Saal) des Betriebes eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes abzuhalten. Die Kosten muss der AG tragen.

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