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Hausrecht bei Einladung zur Betriebsversammlung, zum Zweck einer BR- Gründung

B
BR-LMK
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, wir möchten demnächst zu einer Betriebsversammlung einladen, in der wir den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl wählen wollen. Bei uns gibt es noch keinen Betriebsrat. Ich bin einer der Initiatoren und bei der Firma angestellt aber an eine andere GmbH im Firmenverbund ausgeliehen. Mein Arbeitgeber möchte sicher nicht das ich das Betriebsgelände betrete, da ich 2018 erfolgreich eine Kündigungsschutzklage gegen meinen Arbeitgeber geführt habe. Seit dem versucht er mit unlauteren Mitteln doch noch eine Kündigung gegen mich zu erzwingen. Wenn mich die Belegschaft sieht, wäre das eine weitere Niederlage für meinen Arbeitgeber. Ich soll diese Betriebsversammlung führen und ich werde auch für den Wahlvorstand vorgeschlagen und später kandidiere ich für den BR. Mein Arbeitgeber weiß das ich mich in den Gesetzen relativ gut auskenne und schon einmal einen BR mit gegründet habe. Kann mir der Arbeitgeber den Zutritt verweigern oder habe ich, wie bei einer ordentlichen Betriebsversammlung, für den Zeitraum der Versammlung, das Hausrecht?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

C
celestro

19.01.2019 um 12:34 Uhr

finde die Frage doch sehr speziell und auch sehr wichtig. Würde mir daher an Deiner Stelle lieber eine Meinung vom Fach einholen.

U
UliPK

19.01.2019 um 13:32 Uhr

" Ich bin einer der Initiatoren und bei der Firma angestellt aber an eine andere GmbH im Firmenverbund ausgeliehen" Da wäre dann noch zu klären ob du überhaupt in diesen Betrieb in den Wahlvorstand darfst (Betriebsfremder) nach § 7 BetrVG oder greift da bei euch der §1 Abs.2 BetrVG?

Gesetz den Fall du darfst: Normal sollte die Betriebsversammlung im Betrieb stattfinden wenn die Möglichkeit besteht. Wenn euer AG dieses aber ablehnt oder halt keine möglichkeit besteht, aus welchen Gründen auch immer, muss er die Kosten für eine Saal/Raum/Halle/miete übernehmen nach §44 BetrVG, setzt natürlich voraus das ihr vorher mit ihm sprecht, da wird er dann wohl auch sagen ob er dir ein Hausverbot erteilt.

Wenn der AG versucht dich von der Versammlung auf seinem Gelände fernzuhalten ist das eine Wahlbeeinflussung § 20 Abs.1 BetrVG

Wir haben das damals umgangen und die Betriebsversammlung zur Bestellung eines Wahlvorstandes außerhalb des Betriebes in einen angemieteten Saal abgehalten, die Rechnug bekam dann später der AG. Das würde sich für euch dann wohl auch anbieten sofern möglich.

Links zu den hier genannten §: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__7.html https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__44.html https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__20.html

Was zum Lesen: https://www.boeckler.de/pdf/v_2017_11_09_weidmann.pdf In der PDF ab Seite 14

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