Der richtige Weg zur ersten Betriebsversammlung zur BR-Wahl
Hallo an das Forum,
unsere Belegschaft steht ganz am Anfang, also schriftliche Information an den AG das wir einen BR wollen und Einladung zur Betriebsversammlung an die Belegschaft. Wir sind unsicher ob wir weniger als 21 MA oder mehr sind. Wir haben 2 Mütter im Erziehungsurlaub und 9 gekündigte MA (3 scheiden erst mit Frist zum 30.06.10 oder später aus, der Rest zum 30.03.10). Ein MA ist angestellt und im Aussendienst. Wir versuchen die Betriebsversammlungen alle so zu legen, das wir die eigentliche BR-Wahl am 29.03.10 durchführen können. Frage: Muß jeder MA die Einladung zu ersten Betriebsversammlung erhalten, also auch die Mitarbeiter die nicht mehr im Haus sind, also die frisch gekündigten bzw. auch die die außerhalb des Hauses arbeiten? Oder reicht es aus, auf jedem Stockwerk im Betrieb einen Aushang zu machen? Noch eine Frage: Wird die Geschäftsleitung ebenfalls zur Bertriebsversammlung eingeladen? Wir wären sehr froh über eine hilfreiche Antwort, da ich heute den AG informieren möchte.
Mit freundlichen Grüßen Ullrich Rothe, Wiesbaden
Community-Antworten (3)
12.03.2010 um 12:35 Uhr
@urothe
spätestens 6 wochen vor der wahl muss erstmal ein wahlausschuss gewählt werden.
blauer button oben links :-)
mfg
12.03.2010 um 12:35 Uhr
Das dürfte von der Zeit her knapp werden. Die 2 Mütter zählen dazu, die zum30.03. gekündigten MA nur wenn die Wahl tatsächlich zu dem Zeitpunkt stattfinden kann, was ich bezweifle. Die zum 30.6. gekündigten auf jeden Fall ja. In euerm Interesse sollte ihr schon alle MA einladen. Ist es eine Betriebsversammlung? Ich sage mal Wahlversammlung. Dazu wird der GL nicht eingeladen.
12.03.2010 um 16:16 Uhr
urothe, ich würde dem Arbeitgeber schon mal auf keinem Fall schreiben, dass Ihr einen Betriebsrat wollt. Was denkt Ihr, was so mancher AG alles tut, um das zu verhindern.
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