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AG will Top der Betriebsversammlung nicht akzeptieren

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Oldi
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben unseren AG zu den ersten zwei Tagesordnungspunkten von vier, zu unserer ersten Betriebsversammlung eingeladen.Wir haben ihn um Verständis gebeten ,da wir von anderen BR unseres Unternehnens erfahren haben ,dass sich die AN nicht trauen Fragen zu stellen solange der AG anwesend ist. Unserer AG zeigt kein Verständnis und möchte uns dem BR jezt vorschreiben ,wie wir unsere Versammlung zu gestalten haben. Wir wissen das wir über das Hausrecht verfügen und Ihn des Raumes verweisen dürfen. Wie können wir aber noch reagieren um dem AG zu sagen ,dass er es akzeptieren muss.

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Community-Antworten (16)

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Mona-Lisa

20.06.2006 um 10:50 Uhr

wir haben dieses Problem, dass MA sich nicht trauen, anders gelöst. (Unser AG kann auf direkte Fragen der MA recht ruppige Antworten geben, und manches Anliegen in`s lächerliche ziehen!)

Auf der offiziellen Einladung zur Betriebsversammlung haben wir die MA aufgefordert, Fragen an den Arbeitgeber in schriftlicher oder mündlicher Form beim Betriebsrat abzugeben. Der BRV oder ein anderes BR-Mitglied kann dann die Fragen und Anliegen unter "Verschiedenes" vorbringen (auf Wunsch auch anonym).
z.B. ...die MA aus der Abteilung soundso wollen von Ihnen wissen...., Dann ist der AG im Zugzwang, und muss eine Stellungnahme abgeben!

Ob der AG Verständnis zeigt oder nicht, der Veranstalter der BV seid ihr, und ihr bestimmt die Tagesordnung!

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Oldi

20.06.2006 um 11:00 Uhr

Das mit den Fragen haben wir bereits gemacht.Wiir wollen auch dem AG anonym Fragen von den Mitarbeitern stellen Dass Problem ist nur das der AG bei Top 3 und 4 mitmischen will und die MA sich nicht trauen noch Fragen zu stellen.

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Mona-Lisa

20.06.2006 um 11:16 Uhr

Oldi, kannst du mir sagen, was ihr als TOP 3 und 4 auf der Tagesordnung habt?

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Oldi

20.06.2006 um 11:33 Uhr

Vortrag GBR Vorsitzende es geht um manteltarifvertrag verdi Vortrag über die Aufgaben des BR

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Mona-Lisa

20.06.2006 um 12:36 Uhr

Oldi, über den Redner von ver.di würd ich mir keine Sorgen machen (eher über sein Thema)...., die sind im Normalfall redegewandt genug, um einem Fragesteller den Rücken zu stärken.
Lasst es doch darauf ankommen, oft löst eine aufkommende Diskussion im Anschluss manche Zungen... Klar ist, dass der AG sich genauso zu Wort melden kann, wie jeder andere auch. Ich versteh trotzdem nicht so ganz, warum die MA deswegen Muffe haben....

K
Kölner

20.06.2006 um 13:03 Uhr

Wie kommt ein BR eigentlich darauf, den AG des Raumes verweisen zu können, wenn es ihn beliebt. Dem ist natürlich nicht so!

Als AG würde ich mein Teilnahmerecht bei einem solchen BR auch unbedingt und vollständig wahrnehmen wollen.

O
Oldi

20.06.2006 um 13:38 Uhr

Hallo Kölner

Ich finde deine Antwort über den BR nicht sehr Witzig. 1.Wir haben uns von verdi beraten lassen und zusätzlich noch von anderen BR des Unternehmens. 2Für alle ist klar gewesen dass es diese Möglichkeit gibt den AG nicht zu allen Tops einzuladen. 3wir denken das es für unsere erste Versammlung o.k ist

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Rollie

20.06.2006 um 13:41 Uhr

Bitten und auffordern sind aber 2 Paar Schuhe.

K
Kölner

20.06.2006 um 13:44 Uhr

@oldi Das war kein Witz von mir! Und ver.di hat dann nicht sehr sachlich beraten...

P
p.g.

20.06.2006 um 14:12 Uhr

Oldi, ich mußte mich auch eines besseren belehren lassen. Siehe hierzu § 43 BetrVg Aufl. 23 Rn 28 bis 32

K
Kölner

20.06.2006 um 14:36 Uhr

@p.g. Ich hoffe, dass der geneigte Leser bei der Suche nach der 23. Auflage des BetrVG nicht verzweifelt!

P
p.g.

20.06.2006 um 14:45 Uhr

@Kölner, wie meinst Du das? Ich hab sie vor mir liegen!

K
Kölner

20.06.2006 um 14:50 Uhr

Naja...es gibt verschiedene Auflagen von Kommentaren zum BetrVG!

Du meinst sicher den FKHES mit der 23. Auflage! Der DKK hat sich in der aktuellsten 10. Auflage ein Denkmal gesetzt. Manchmal bin ich halt ein "Formalfaschist".

P
p.g.

20.06.2006 um 14:53 Uhr

Hab verstanden! Ja, ich meinte den Fitting!

L
lieby

03.07.2006 um 00:09 Uhr

Wie wär's damit: Fragen können auch während der BV anonym gestellt werden, indem den MA die Gelegenheit durch vorbereitete Zettel gegeben wird. (einer muß sie dann nur noch einsammeln) Dies war meine Lösung für unserer BV. Den ArbGeb von TOP'S auszuschließen..dies.. tschuldigung..kann auch nur verdi einfallen.

P
Pfarrer

03.07.2006 um 15:29 Uhr

Ach,..... Arbeitgeber von von Betriebsversammlungen auszuschließen,..da brauche ich nicht Verdi dazu um auf die Idee zu kommen. Ich hatte das bei uns auch schon vorgeschlagen, konnte mich bei den restlichen, zu zaghaften BR Mitgliedern, leider nicht durchsetzen. Das die Mitarbeiter Angst haben sich in Anwesenheit der GF oder AG's zu äußern ist verständlich. Bei uns wird bei kritischen Mitarbeitern über die Abteilungen dann ein immenser Druck ausgeübt, so das denen denn in Zukunft das kritische Fragen bedauerlicherweise vergeht. Die Idee mit den vorbereiteten Zetteln finde ich richtig gut, wäre vielleicht ein Modell für uns,...guter Tip.

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