Liebe Kollegen,

Wenn der Vorsitzende des Wahlauschusses, welcher gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat ist, seine Betriebsratstätigkeit niederlegt, (noch vor den ursprünglichen Wahlen) ist dann sein Amt als Wahlausschussvorsitzender auch beendet?

Bitte um ein Feedback!

Danke

Gehopol