Wahlausschuss
Liebe Kollegen,
Wenn der Vorsitzende des Wahlauschusses, welcher gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat ist, seine Betriebsratstätigkeit niederlegt, (noch vor den ursprünglichen Wahlen) ist dann sein Amt als Wahlausschussvorsitzender auch beendet?
Bitte um ein Feedback!
Danke
Gehopol
Community-Antworten (3)
07.04.2010 um 17:16 Uhr
Nein - beide Ämter sind unabhängig voneinander zu betrachten. Wenn er sein Amt als WV-Vorsitzender nicht niederlegt, bleibt er's!
07.04.2010 um 17:18 Uhr
Die Mitglieder des Wahlvorstandes bzw. des Wahlausschusses müssen nicht Miglied im Betreibsrat sein.
07.04.2010 um 17:43 Uhr
Vielen, vielen Dank, für eure schnelle Antwort!
Liebe Grüße
Gehopol
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