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Wahlausschuss

G
Gehopol
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen,

Wenn der Vorsitzende des Wahlauschusses, welcher gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat ist, seine Betriebsratstätigkeit niederlegt, (noch vor den ursprünglichen Wahlen) ist dann sein Amt als Wahlausschussvorsitzender auch beendet?

Bitte um ein Feedback!

Danke

Gehopol

96803

Community-Antworten (3)

Q
quiltrr

07.04.2010 um 17:16 Uhr

Nein - beide Ämter sind unabhängig voneinander zu betrachten. Wenn er sein Amt als WV-Vorsitzender nicht niederlegt, bleibt er's!

T
Taurus

07.04.2010 um 17:18 Uhr

Die Mitglieder des Wahlvorstandes bzw. des Wahlausschusses müssen nicht Miglied im Betreibsrat sein.

G
Gehopol

07.04.2010 um 17:43 Uhr

Vielen, vielen Dank, für eure schnelle Antwort!

Liebe Grüße

Gehopol

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