Darf eine Führungskraft in den Wahlausschuss und in den Betriebsrat??
Hallöchen, in meiner Firma wird gerade das Thema Betriebsrat heiss diskutiert. Nun hat sich herausgestellt (noch nicht offiziel) dass sich jeweils eine Teamleitung und eine Stellvertretene Teamleitung in den Wahlausschuss aufstellen haben lassen. Allerdings dachte ich dass keine Führungsposition in den Betriebsrat darf. Aber wenn ich das nicht falsch verstanden habe, dann dürfen doch auch diejenigen die sich für den Wahlausschuss aufstellen lassen auch für den Betriebsrat aufstellen, oder? Aber es ist doch nicht der Sinn eines Betriebsrates wenn eine Teamleitung mit gewählt werden darf. Dann brauchen wir gar keinen... Nun meine Frage: Ist das jetzt erlaubt oder nicht? Darf eine Führungsposition (Teamleitung und Stellvertretung) in den Wahlausschuss/ und Betriebsrat??
Ich danke schon mal im Voraus!!!
Community-Antworten (3)
22.08.2005 um 20:30 Uhr
Hallo Susi,
es können sich alle Arbeitnehmer aufstellen lassen solange sie keine leitenden Angestellten sind. Leitende Angestellte sind in der Regel Prokuristen und Geschäftsführer. Gruß Hagi Handelt es sich um ein Call Center?
22.08.2005 um 23:56 Uhr
Hallo Hagi und an Alle die vielleicht etwas dazu wissen???
nein es ist kein Call Center. Wir sind Dienstleister (Datentypisten), im endeffekt wie ein Call Center nur ohne Telefon! ;o) Wir haben keine Tarifverträge etc. Allerdings wird doch im BetrVG genauer erläuter was unter Leitende Angestellte zu verstehen ist, und das wiederum ist unter §5 Abs 3+4 "...leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb ... 3.Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung d Unternehmens oder eines Betiebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgebl beeinflusst; dies kann auch bei vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Leitenden Angestellten gegeben sein."
Also auf "Deutsch": unsere Teamleiter beeinflussen auf jeden Fall maßgeblich die Entscheidungen der Produktionsleitung. Also sie haben auch was zu sagen.. Und sie werden auch höher entlohnt.
Somit zählen sie doch zu Leitenden Angestellten oder??
23.08.2005 um 04:38 Uhr
Hallo susi
Lies doch einfach mal weiter im §5 BetrVG, wenn Du so große Zweifel hast. In Absatz 4 werden Deine Zweifel bestimmt ausgeräumt, wenn es um das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt geht. Gruß vollmond
Verwandte Themen
Hilfe bei Neuwahl - Was ist zu tun wenn wir keinen Wahlausschuss zusammenbekommen?
ÄlterHallo an alle, ich hab da ein kleines Problem.In unserem Betrieb stehen wir kurz vor den Neuwahlen.In 2 Wochen verlässt uns das letzte BRM(Kündigung).Bei der suche nach einem Wahlausschuss bekomme ic
Schulung Wahlausschuss 7 Probleme mit Arbeitgeber
ÄlterHallo alle Mitstreiter, ich habe eine Frage zum Wahlausschuss und bitte um eure fachkundige Hilfe. Ich und zwei weitere Kollegen wurden vom noch amtierenden BR zum Wahlausschuss benannt. In der
Aufstellen der Wählerliste - alleinige Sache des Wahlausschusses?
ÄlterHallo, die Wählerliste bei einer Betriebsratswahl erstellt der Wahlausschuss! Der Arbeitgeber hat dem Wahlausschuss die für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu s
Anonyme Beschwerde von MA über Führungskräfte
ÄlterEs wurde eine anonyme Beschwerde über eine Führungskraft eingereicht. Inhaltlich wird sich über die Vorbildfunktion der Führungskraft beschwert - eine offizielle Beschwerde über diese Führungskraft li
Briefwahl
ÄlterHallo! Bei uns werden Anfang März 9 Betriebsräte gewählt, es gibt 3 Vorschlagslisten. Eine Listenführerin -nicht Mitglied es Wahlausschusses, kein Mitglied des amtierenden BR- hat mehrere im BR-Büro b