Hallöchen,
in meiner Firma wird gerade das Thema Betriebsrat heiss diskutiert. Nun hat sich herausgestellt (noch nicht offiziel) dass sich jeweils eine Teamleitung und eine Stellvertretene Teamleitung in den Wahlausschuss aufstellen haben lassen.
Allerdings dachte ich dass keine Führungsposition in den Betriebsrat darf. Aber wenn ich das nicht falsch verstanden habe, dann dürfen doch auch diejenigen die sich für den Wahlausschuss aufstellen lassen auch für den Betriebsrat aufstellen, oder? Aber es ist doch nicht der Sinn eines Betriebsrates wenn eine Teamleitung mit gewählt werden darf. Dann brauchen wir gar keinen...
Nun meine Frage: Ist das jetzt erlaubt oder nicht? Darf eine Führungsposition (Teamleitung und Stellvertretung) in den Wahlausschuss/ und Betriebsrat??

Ich danke schon mal im Voraus!!!