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Wahlvorstand für Kündigungsschutz

B
bubie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

von Anfang März bis Ende Mai 2010 sind Betriebsratswahlen. Bei uns im Betrieb sollen noch in diesem Jahr betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden und wir wollen versuchen einige auf der Kippe stehende Kolleg(inn)en für den Wahlvorstand zu begeistern, da sie dadurch geschützt wären.

Meine Frage dazu: Wenn erst im April oder Mai die Wahlen stattfinden, können wir dann trotzdem jetzt schon im November den Wahlvorstand bestellen?

Danke und mfG

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Community-Antworten (4)

D
derdermalwjlwar

11.11.2009 um 15:26 Uhr

Könnt ihr. Natürlich. Ob es sie am Ende wirklich schützt, das ist fraglich.

B
bubie

11.11.2009 um 16:07 Uhr

Danke für die Antwort.

Laut §15 Abs. 3 KSchG sind Wahlvorstände ab Bestellung dieser und ein halbes jahr nach wahlergebnis-verkündung geschützt. Aber wir prüfen noch, wann die letzten Betriebsratswahlen tatsächlich waren. Wenn diese im März oder April waren, dann sollte es kein Problem sein, jetzt schon die Wahlen vorzubereiten..

D
derdermalwjlwar

11.11.2009 um 16:09 Uhr

aber eben nur vor ordentlichen Kündigungen..... und eben nur dieses halbe Jahr.

B
bubie

11.11.2009 um 17:11 Uhr

das ist richtig, aber das verschafft den leuten zeit, dass sie sich etwas anderes suchen. und so einfach kann man auch net außerordentlich kündigen, da muss ein wichtiger grund vorliegen und mopsen tut bei uns keiner was ;-)

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