Hallo,

ab wann beginnt für die wahlbeteiligten (bzw. die leute, die eine BR wahl anstreben) der kündigungsschutz?

Wir haben keinen BR, und nehmen wir an ich würde einen gründen wolle. Wenn der Betrieb nun davon wind bekommt und kündigt, wann würde der Kündigungsschutz greifen? Gibt es eine art offzielle "bekanntmachung"? Wäre die "bestellung des wahlvorstands" (mit einer email an alle mitarbeiter) ausreichend, oder hat erst der wahlvorstand einen kündigungsschutz?

Ist es ausschlaggebend, ob der betrieb vor (!) der wahl mit einer kündigung droht, und dann quasi einen tag vorher kündigt, wenn man gerade dabei ist den betriebsrat zu gründen?