Hallo,

folgende Ausgangssituation.

Mitarbeiter A lädt zu einer Betriebsversammlung ein zwecks "wollen wir einen Betriebsrat?" ein. Im gleichen Meeting wurde der Wahlvorstand festgelegt.

Im Anschluss lässt sich gleicher Mitarbeiter A zu Wahl aufstellen.
Mitarbeiter A wird zum zweiten Ersatzmitglied.
Es gab noch keine Betriebsratssitzung in der Mitarbeiter A aufgerückt ist.

In der Position als "Initiator" endet sein Kündigungsschutz mit Bekanntgabe der Ergebnisse, richtig?
Aber wie sieht es mit dem Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder aus?

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe