folgende Ausgangssituation.
Mitarbeiter A lädt zu einer Betriebsversammlung ein zwecks "wollen wir einen Betriebsrat?" ein. Im gleichen Meeting wurde der Wahlvorstand festgelegt.
Im Anschluss lässt sich gleicher Mitarbeiter A zu Wahl aufstellen.
Mitarbeiter A wird zum zweiten Ersatzmitglied.
Es gab noch keine Betriebsratssitzung in der Mitarbeiter A aufgerückt ist.
In der Position als "Initiator" endet sein Kündigungsschutz mit Bekanntgabe der Ergebnisse, richtig?
Aber wie sieht es mit dem Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder aus?
Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe
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Haben Ersatzmitglieder auch Kündigungsschutz?