Betriebsratswahl - Zeitarbeitsfirma
Hallo!
Ich bin Wahlvorstand in einer Zeitarbeiterfirma. Bei uns sind Neuwahlen fällig weil sich die Zahhl der Angestellten drastisch verändert hat (um mehr als 50 Mitarbeiter). Wir sind in zwei verschiedenen Unternehmen eingesetzt. Ein Teil in Einbeck und ein Teil in Schwerte. Beide Betriebsteile sollen jeweils einen eigenen Betriebsrat wählen. Jetzt wird von dem Arbeitgeber behauptet, dass der Teil in Schwerte nicht berechtigt wäre selbst zu wählen. In wie fern gibt es dort Bedingungen und wo kann ich diese Nachlesen??? Für eure Hilfe bin ich euch dankbar. LG aus Einbeck
Community-Antworten (14)
31.10.2009 um 20:55 Uhr
@herzogeinbeck Also war eure letzte Wahl vor 24 Monaten und ihr seid jetzt mehr als 150 AN?
06.11.2009 um 21:01 Uhr
Jup korrekt. Hat irgendwer einen Gesetzestext wo ich das nachlesen kann?
Und noch eine Frage:
- Die Frauen sind bei uns in der Minderheit. Was ist eigentlich wenn wir nicht genug weibliche Kandidaten für die Wahl zusammen kriegen?
06.11.2009 um 21:24 Uhr
@herzogeinbeck, den findest du im § 13 BetrVG, vornehmlich mit Kommentierungen lesen! Wär ja schade, wenn ihr zu wenige oder keine Mädel's zur Kandidatur bewegen könntet! Sollte das tatsächlich passieren, lässt sich - ohne Probleme - mit Dreibeiner auffüllen!
07.11.2009 um 10:36 Uhr
@MonaLisa Vielen Dank für die Info. So wie es aussieht wird es wohl so sein, dass wir nicht genug Frauen zusammen bekommen. Die ganze Wahl ist leider auch noch nicht in trockenen Tüchern. Der Arbeitgeber will jetzt erzwecken, dass beide Betriebsteile (Schwerte + Einbeck) zusammen einen Betriebsrat wählen müssen. Wäre dies der Fall ist die ganze Wahl hinfällig und wir müssen wieder bei Null beginnen. Leider hat sich jetzt das Gerücht verbreitet, dass von Leuten die sich aufstellen lassen der Vertrag nicht mehr verlängert wird. Unser Arbeitgeber nutzt alle Gelegenheiten um die Wahl zu gefährden.
07.11.2009 um 10:46 Uhr
So wie es aussieht wird es wohl so sein, dass wir nicht genug Frauen zusammen bekommen. Das ist schade, aber wie MonaLisa schon schrieb nicht tragisch. Dann übernehmen halt die Männer ;-)
*Der Arbeitgeber will jetzt erzwecken, dass beide Betriebsteile (Schwerte + Einbeck) zusammen einen Betriebsrat wählen müssen. * Organisiert erstmal die BR Wahl. Wenn ihr die Wählerlisten ausgehängt hat, obliegt es dem AG festzustellen, dass es sich bei beiden Standorten um einen einheitlichen Betrieb handelt. Und wenn, würde ich hier auch keine Nachteile für euch sehen. Gerade im Anbetracht des § 38 Abs 1 BetrVG könnte das doch auch einen schönen Nebeneffekt haben ;-)))
Wäre dies der Fall ist die ganze Wahl hinfällig und wir müssen wieder bei Null beginnen. Warum, was genau würde sich ändern, außer vielleicht der Wahltermin. Die Zeit, die ihr bis jetzt investiert habt, hat doch quasi der AG bezahlt, wenn er das noch mal möchte, was stört euch daran?
Leider hat sich jetzt das Gerücht verbreitet, dass von Leuten die sich aufstellen lassen der Vertrag nicht mehr verlängert wird. Bei befristeten AV ist das leider so. Hier schützt das Mandat nicht vor Auslaufen des AV
Unser Arbeitgeber nutzt alle Gelegenheiten um die Wahl zu gefährden. Aus diesen Äußerungen allein, kann ich noch keine Gefährdung oder gar Behinderung feststellen...
07.11.2009 um 13:23 Uhr
@DonJohnson: Wir haben soweit erstmal alles bereits organisiert. Die Wählerlisten, Wahlausschreiben etc. hängen in Einbeck bereits aus. Allerdings habe ich jetzt aus Schwerte erfahren, dass dort noch nichts geschehen ist. Werde mich jetzt dahinter klemmen und das ganze in Schwerte ein wenig antreiben. Allerdings kann dies nicht die Wahlen in Einbeck gefährden oder?
07.11.2009 um 13:30 Uhr
Entschuldige bitte - ich verstehe gerade gar ncihts mehr.
Wählt ihr nun gemeinsam, oder getrennt? Hat sich in beiden Betrieben (oder doch nur einer) die Vorraussetzung zur Neuwahl ergeben, oder in einem? Diese Fragen sind doch wichtig... Ihr hattet schon einen BR wenn ich das richtig verstanden haben - waren die BR da auch getrennt? Wenn ja, warum will der AG dann jetzt, das gemeinsam wählt? Ist ein Betrieb nicht mehr betriebsratsfähig?
Wenn ihr wie du willst getrennt wählt, warum bist du dann als WV zuständig für den anderen Standort?
Fragen über Fragen...
07.11.2009 um 13:48 Uhr
@herzogeinbeck Schau mal was eine Nichtaushängung für folgen haben kann: http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/betriebsratswahl_in_betrieb_mit_zahlreichen_betriebsstaetten_anfechtung_wegen_nichtaushang_des_wahlausschreibens/
07.11.2009 um 15:09 Uhr
@DonJohnson Wir wählen getrennt. Inh beiden Betrieben sind die Vorraussetzungen für Neuwahlen erfüllt. Wir hatten vorher nur einen gemeinsamen BR. Ich bin nicht für den anderen Standort zuständig, wir arbeiten nur zusammen um uns gegenseitig zu unterstützen.
07.11.2009 um 15:11 Uhr
Das geht aber dann jetzt durcheinander. Wenn ihr vorher doch gemeinsam wart, warum denkt ihr, dass ihr jetzt getrennt seid? Wer hat das festgestellt?
07.11.2009 um 15:35 Uhr
herzogeinbeck Interessant wäre zu erfahren, wie die Wahlvorstände berufen wurden.
07.11.2009 um 16:18 Uhr
Na toll, die eine Baustelle noch nicht mal abgearbeitet, aber schon die nächste eröffnet. Ich fürchte so wie ihr die Sache hier angeht wird eure Wahl den Bach runter gehen und euer AG verfüttert euch an die Fische. Ihr solltet die ganze Sache noch mal von vorne anfangen.
- Wenn ihr bisher nur ein BR seit überprüft dieser erst einmal welche Voraussetzungen nach § 18 Aktiengesetz (auch der 17er ist nicht ganz uninteresant) überhaupt. Parralel dazu das Ornigramm über die Unternehmensstruktur beim AG einfordern. Und ich betone einfordern, weil mit bitte bitte kommt ihr da nicht weiter. Und erst wenn ihr das geklärt habt dann könnt ihr schauen ob für euch ein BR oder aber zwei BR´s zur Wahl stehen. Nicht einfachwir machen es mal so weil wir es für besser halten, oder aber weil der AG es so will. Ihr müsst es feststellen, nicht mehr und nicht weniger. Sonst ist euer AG hinterher der lachende dritte wenn er sagt, Ach ich will lieber gar keinen BR und reicht Klage ein.
07.11.2009 um 18:58 Uhr
Ich fürchte da ist einiges schief gegangen. Ich werde am Montag erstmal mit dem aktuellen BR-Vorsitzenden sprechen. Wenn ich dann was neues erfahre werde ich mich nochmal melden. Einige Fragen sind jetzt auch für mich offen...?
07.11.2009 um 19:00 Uhr
@deralteheini Der aktuelle Betriebsrat hat den Wahlvorstand in Einbeck und einen in Schwerte berufen!
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