Erstellt am 30.05.2012 um 14:59 Uhr von betrvggilt
Es gibt oben auf der Seite einen Bouton BR waehlen. Dort findet man akke Infis. Die Gewerkschaft mit einzubinden hilft immer.
Erstellt am 30.05.2012 um 15:01 Uhr von betrvggilt
Doch vieles hier angesprochene ist Induvidualrecht. Bedeutet jeder Betroffene AN mzss "seinen Hintern heben" und ggf klagen. Immer nur jammern hilft nicht.
Erstellt am 30.05.2012 um 15:35 Uhr von docpille
@betrvggilt
du schreibst ja sowas von schwachsinn, ,bouton' akke infis??
und helfen tust du dem fragenden überhaupt nicht.es wird gefragt ob ein Zeitarbeiter einen BR gründen kann, und du kommst mit individualrecht.
Klagen, ich denke du weisst was ein zeitarbeiter an lohn bekommt...............
HerrJuba ich schliesse mich der Aussage von Mundwerker an, auf gehts
Erstellt am 30.05.2012 um 16:04 Uhr von Fairlight
Alter, der Ton hier manchmal...
O_o
Erstellt am 30.05.2012 um 17:48 Uhr von Matze
@docpille,
könnte es sein, dass bertvggilt "alle Infos" meint? Dann wäre diese Richtigstellung wohl hilfreicher.
"Schwachsinn" und ähnlich beleidigende Betitelungen von Schreibern machen das Mitlesen mühsam und verführen, eher in andere Foren zu suchen oder zu schreiben.
Sicherlich bist Du der beste und klügste BR, den dieses Forum zu 'lesen' bekommt, aber musst Du das dann auf diese Weise herausstellen?
Schade, Deine Sachkommentare in anderen Threads fand ich weitaus hilfreicher.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 30.05.2012 um 17:49 Uhr von betrvggilt
Docpille
oben auf der Seite gibt es BR Wahlen.
Weiter AG droht bei Krankheit mit Kuendigung. Da kann der BR nur ggf der Kuendigung wiedersprechen AG stoett es ggf nicht. Folge AN muss klgen, da Induvidualrecht.
Gleiches wenn AG zustehende Boni nicht zahlt.
Letztlich, wrnn AG kranken AN sagt kommen oder und sie kommen kann der BR ausser Reden auch nichts machen. Das auch nur, wenn der AG zuhoert.
Gehaelter verhandeln kann der BR wegen Tarifvorbehalt auch nicht.
Erstellt am 30.05.2012 um 17:55 Uhr von betrvggilt
Da viele moegliche Pkt angesprochen wurden welche der BR eben nicht regeln kann der Hinweus auf Induvidualrecht. Denn hier liegt vieles im argen was ein BR dann wohl bei solchen AG auch nicht aendern kann.
Erstellt am 30.05.2012 um 18:11 Uhr von Streikbrecher
@docpille,
Was hat das Einkommen mit der Gründung eines BR zu tun oder dem hier angesprochenen Thema. Es ist nun einmal wirklich so, dass vieles was hier wohl ganz verkehrt läuft Induvidualrecht betrifft. Da kann dann der BR außer reden wirklich nichts machen. Wenn AG so handeln, werden sie weiter wohl alles versuchen die Bildung eines BR zu unterlaufen und wenn er es nicht klappt hört er dem Br bestimmt nur dort zu wo er es zwingend muss. So ist nun einmal die Welt auch wenn es uns nicht gefällt.
Der befristete AN der hier dann das Thema BR angeht, dürfte dann weiter auch bestimmt ganz gewiss zu denen gehören deren ArbV nicht verlängert wird. Mit Auslauf der Befristung war es das dann für den AN.
Erstellt am 30.05.2012 um 18:32 Uhr von gironimo
Ich denke - Individualrecht hin oder her - der fragende Kollege kennt die Unterschiede wahrscheinlich nicht (ja noch nicht mal jeder antwortende).
Fakt ist, dass es ein guter BR dazu bringen kann, dass einzelne AN gar nicht erst zu dem Punkt kommen müssen, über juristische Fragestellungen nachzudenken.
Darum ist die Wahl eines BR immer ein Schritt in die richtige Richtung. Wie oben bereits geantwortet wurde: Die Gewerkschaft kann dabei in jeder Hinsicht helfen (> Mitgliedschaft)
Erstellt am 30.05.2012 um 19:06 Uhr von betrvggilt
Gironimo
das der Fragesteller mit den zwei Rechten vielleicht nichts anfangen kann, mag ja stimmen. Der Hinweis sollte ihm ja nur klar machen, dass bei den angesprochenen Themen ein BR ggf auch nicht wirklich helfen kann