Erstellt am 03.05.2006 um 21:46 Uhr von s.f.h.
Das ist davon abhängig, wie lange sie schon bei euch beschäftigt sind. Dauert ihr Einsatz schon länger als drei Monate oder ist von vorne herein ein Einsatz über drei Monate geplant, haben sie das aktive Wahlrecht.
Sie sind aber keine "in der Regel" beschäftigten AN, haben also keinen Einfluss auf das Gechlecht in der Minderheit oder die Betriebsratsgröße.
Aber ist das nicht etwas spät, wenn die Wahl schon läuft?