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Schulung Ersatzmitglieder im BR-Wahlvorstand?

T
TukurBLN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben zur BR-Wahl 2010 einen Wahlvorstand gebildet, bestehend aus 5 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Alle sind aktive BR-Mitglieder. Meine Frage: Dürfen/Können nur die Wahlvorstände Schulungen in Anspruch nehmen, die Ersatzmitglieder aber nicht ??.
In Recherchen habe ich da nichts eindeutiges gefunden. Danke für Eure Infos.

6.31201

Community-Antworten (1)

D
DonJohnson

30.09.2009 um 17:06 Uhr

Auch die Ersatzmitglieder können und dürfen Schulungen in Anspruch nehmen. Die Notwendigkeit kann der AG prinzipiell aber anzweifeln.

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