Hallo, wir haben zur BR-Wahl 2010 einen Wahlvorstand gebildet, bestehend aus 5 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder. Alle sind aktive BR-Mitglieder. Meine Frage: Dürfen/Können nur die Wahlvorstände Schulungen in Anspruch nehmen, die Ersatzmitglieder aber nicht ??.
In Recherchen habe ich da nichts eindeutiges gefunden. Danke für Eure Infos.