Erstellt am 02.10.2009 um 15:25 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 02.10.2009 um 15:29 Uhr von Petrus
WV - wobei das mit der Schulung für Ersatzmitglieder ähnlich schwierig sein dürfte wie bei EBRM.
Erstellt am 02.10.2009 um 15:38 Uhr von Rattle
Hallo, Petrus
"WV - wobei das mit der Schulung für Ersatzmitglieder ähnlich schwierig sein dürfte wie bei EBRM."
was könnte der arbeitgeber dagegen tun, den beschluss zu wiedersprechen die ersatzmitglieder ebenfalls zur schulung zu schicken?
wie sollen die denn jemand ersetzen wenn die "null" plan haben? gerade bei der eigendlichen wahl?
hat da jemand erfahrung?
DJ, steht das in der WO?
mfg
Erstellt am 03.10.2009 um 07:24 Uhr von rainerw
@ Rattle
Siehe § 20 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 04.10.2009 um 18:25 Uhr von Rattle
Hallo, rainerw
sorry, nochmal wegen dummer nachfrage, aber ich schnall das nicht mit dem § 20 Abs. 3 BetrVG...............
wonach muß der wahlvorstand den beschluss zur schulung beschließen, nach §37 Abs. 6 und 7 BetrVG?
weil, der gilt ja nur für den BR und die müßten dann doch für den wahlvorstand die schulung beschließen?
klär einen unwissenden bitte auf , diese § sind für mich nicht ganz verständlich :-)
mfg
Erstellt am 04.10.2009 um 18:34 Uhr von DonJohnson
@Rattle
Dass der WV seine Beschlüsse fasst, steht im § 1 Abs 3 WO.
Wegen des Beschlusses hilft dir vielleicht dieser Link:
http://www.waf-seminar.de/Prospekte/T0012584.pdf
Leider kann ich keinen eines anderen Anbieters einfügen, den nimmt das Forum nicht :-(((
Wie dem auch sei: Der § 20 bestimmt die Freistellung und Kostenübernahme... Schau dir den Link einfach mal an...
Gruß
DJ
Erstellt am 05.10.2009 um 19:00 Uhr von Rattle
Hallo, DJ
besten dank, für deine geduld mit mir :-)
mfg
Erstellt am 05.10.2009 um 19:06 Uhr von DonJohnson
Och, dafür brauchte ich echt keine Geduld ;-) Alles ok ;-)))
Aber denke dran: "auch andere Mütter haben hübsche Töchter..." Soll heißen: es gibt nicht nur die WAF ;-)))
Ups, nun bekomme ich bestimmt Ärger ;-)))