Erstellt am 30.09.2009 um 14:01 Uhr von McDeere
Wie soll denn dann gewährleistet sein, daß die Mitarbeiter Einsicht in die PersAkte nehmen können? Siehe § 83 BetrVG!
Ich bin der Meinung die Personalakten sollten dort aufbewahrt werden, wo die AN auch beschäftigt werden.
Na gut, wenn die PersAkte sich auf Malle befindet, dann kann man mit der Einsichtnahme gleich einen Urlaub verbinden.
Erstellt am 30.09.2009 um 14:31 Uhr von Valentino
Wir habe sehr viele unterschiedliche Standorte, auch in Deutschland. Vom 1 Personen "Home Office" bis zum Standorten mit vielen Mitarbeitern. Personaler gibt es aber nur an den ganz großen Standorten, und diejenigen, die maßgeblich für die Personalakten zuständig sein sollen, gar nur im Ausland. Personalakten an Standorten aufzubewahren, wo es gar kein Personalbüro gibt, hält sogar unser BR für keine gute Idee.
Eine Regelung zur Einsichtnahme in eine nicht vor Ort befindliche Akte brauchen die betroffenen Standorte so oder so. Die für uns offene Frage ist jedoch, ob es rechtliche Bedenken gibt, die Akten im Ausland zu verwahren. Gab es dazu schon mal Urteile, gibt es in irgendeinem Gesetz Hinweise, wie damit umzugehen ist?