Bei uns in der Firma ist geplant, die Personalakten in Zukunft an einem Standort im Ausland zu lagern. Grund ist das die Personalverwaltung zentral von diesem Standort aus organisiert wird. Wir als BR sind uns nicht sicher, wie wir dies bewerten sollen. Spricht rechtlich irgendetwas gegen diese Auslagerung? Macht es einen Unterschied, ob der ausländische Standort in der EU liegt oder nicht?