Betriebsratsgröße nach wesentlicher Verringerung der Belegschaft ?
Hallo zusammen, wir wählen in Kürze. Kurz danach wird es vermutlich zu einem Betriebsübergang/Auslagerung eines Teils der Belegschaft kommen, so dass wir die BR Größe eigentlich nicht mehr halten können. Müssen wir neu wählen? Unter welchen Bedingungen verkleinert sich das Gremium? Viele Grüße von den Betriebsratten
Community-Antworten (1)
01.04.2014 um 14:52 Uhr
§ 21 Abs. 2 (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
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