Ersatzmitglied des Betriebsrats bei Neuwahl als Mitglied des Wohlstands?
Derzeit wird bei uns aufgrund personellen Wechsels über die Neuwahl des BR diskutiert. Für die Neuwahl wird ein WV bestellt. Hier besteht nun die Frage, ob das erste Ersatzmitglied des bestehenden BR zusätzlich ins Mitglied des WV bestellt werden kann? Für eine Info hierzu wäre ich sehr dankbar :)
Community-Antworten (5)
04.09.2020 um 11:02 Uhr
Mitglied des Wohlstands will ich auch werden. Falls eine Neuwahl des BR erforderlich ist (hier gibt es eigentlich nichts zu diskutieren) so kann der Wahlvorstand aus beliebigen Mitarbeitern bestehen.
04.09.2020 um 11:09 Uhr
Schau mal nach BetrVG §16 "Bestellung des Wahlvorstands", im ersten Satz des ersten Absatzes steht schon, dass der BR einen aus 3 WAHLBERECHTIGTEN bestimmt werden soll. Also müssen die Mitglieder des Wahlvorstands nicht einmal BR-Mitglieder sein. Dennoch möchte ich Dich gerne dazu auffordern den §16 und die dazugehörigen Randnummern zumindest mal zu überfliegen, das z.B. auch die Geschlechter bei der Ernennung des Wahlvorstands berücksichtigt werden müssen. Auch die Anzahl der Mitglieder kann variieren.
04.09.2020 um 12:27 Uhr
"Dennoch möchte ich Dich gerne dazu auffordern den §16 und die dazugehörigen Randnummern zumindest mal zu überfliegen, das z.B. auch die Geschlechter bei der Ernennung des Wahlvorstands berücksichtigt werden müssen."
Dann möchte ich Dich bitten, selbst noch einmal nachzulesen. Denn das ist "nur" eine Soll-Vorschrift. Im Fitting steht sogar, dass es abgelehnt wurde, daraus ein "muss" zu machen. ;-)
04.09.2020 um 13:04 Uhr
Mein Fehler, hab den Fitting nur Aufgrund meiner momentanen Anwesenheit im Forum diesbezüglich aufgeschlagen um mir die Zeit mit der Beantwortung "einfacher Fragen" zu vertreiben. ;) Aber zeigt, dass die Aufforderung gerechtfertigt ist den §16 mal durchzulesen um solche Dinge selbst zu finden.
04.09.2020 um 14:38 Uhr
Herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
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