Betriebsrat nach Kündigung - wählbar und Wahlrecht?
Da die Firma meine Filiale schließen wird, haben wir alle eine ordentliche Kündigung bekommen. Einige werden früher gehen müssen als andere. Ich habe gegen die Kündigung keine Klage eingereicht, was aber einige Kollegen gemacht haben. Ich habe stattdessen eine Anfindungsvereinbarung unterzeichnet.
Jetzt wollen einige Kollegen eine BR-Wahl (zuerst Wahlvorstand) einleiten und dadurch versuchen, den besonderen Kündigungsschutz zu genießen. Ist dies möglich?
Kann ich mich zur Wahl stellen oder gar wählen auch wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhoben habe? Rechtlich bin ich ja Teil der Firma bis zu meinem letzten Tag.
Community-Antworten (4)
14.09.2009 um 19:46 Uhr
Hallo! Nein!Das kann ich mir nicht vorstellen das dies geht. Da eure Firma ja schliesst, wisst ihr ja schon wann. Ein BR wird für vier Jahre gewählt. Was soll das für ein BR werden, der nur an seinen eigenen besonderen Kündigungsschutz denkt und nicht an die anderen armen Selen die es auch betrifft. Aber um ganz sicher zu gehen, fragt bei eurer zuständigen Gewerkschaft nach.
14.09.2009 um 21:14 Uhr
"Jetzt wollen einige Kollegen eine BR-Wahl (zuerst Wahlvorstand) einleiten und dadurch versuchen, den besonderen Kündigungsschutz zu genießen. Ist dies möglich? "
Der § 15 KschG kommt definitiv nicht zum Tragen, da die Kündigungen bereits ausgesprochen wurden.
15.09.2009 um 10:52 Uhr
schau Dir das mal an
würde heißen, dass in Deinem fall der Zug abgefahren ist, da keine Kündigungsschutzklage.
15.09.2009 um 13:19 Uhr
Hallo, daß einige Kollegen erst einem BR gründen wollen wenn der Zug abgefahren ist lässt tief blicken. Vielleicht rufen sie jetzt auch noch nach der Gewerkschaft. Jahrelang von den errungenschaften der GEW profitieren aber keinen Beitrag zahlen. Auf so einen BR können die MA dann auch verzichten. Solche "Kollegen" sind nur auf Ihren eigenen Vorteil aus.
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