Neuwahl des stvtr. Betriebsratsvorsitzenden
Bei der Neuwahl des stvtr. Betriebsratsvorsitzenden hat die JAV mitgewählt. die Wahl somit ungültig. Es muss neu gewählt werden. Der Betriebsrat möchte das nicht. Wass muss ich tun
Community-Antworten (7)
16.08.2009 um 18:14 Uhr
Stellt sich mir die Frage , warum möchte der BR das nicht. Du hast jederzeit das Recht das Thema auf einer der nächsten Sitzungen mit auf der Tagesordung nehmen zu lassen. Und ob es dem BRV gefällt oder nicht, er hat die dann zu machen. Nur beantrage es bevor der BRV die Tagesordung schreibt, denn wenn du esunmittelbar vor Sitzungsbeginn mit als TOP drauf haben willst, dann geht das nur wenn alle BRM die geladen wurden vollzählig erschieen und damit einferstanden sind. Diskutiert die Sache erst mal in Ruhe und frage nach den Gründen. Weise expliziet aber mit ruhe und bedacht auf §26 Abs. 1 hin, in dem es heißt: der BR muss einees seiner Mitglieder....... Die JAV wird hier nicht erwähnt, den sie gehört ja auch in seiner Eigenschaft als Vertreter der Jugend- und Auszubildenden nicht dem BR an. Demnach hast Du recht und die Wahl ist ungültig. Die Kollegen sollten sich überlegen ob sie die arbeit für sich machen und Gesetze nach gut düng beachten oder auch nicht, oder ob sie es als Vertreter aller ein Ehrenamt ausführen das Vrtrauen beinhaltet und das einhalten von Gesetzen. Ist dies nicht gegeben sollte man überlegen ob zu diesem Vertoß nicht §23 Abs. 3 greift. Den aber bitte erst in betracht ziehen wenn gar nichts mehr geht.
16.08.2009 um 19:00 Uhr
Auch die Wahl des BRV/stellv. BRV kann beim Arbeitsgericht angefochten werden. Es greift der § 19 BetrVG.
Vielleicht reicht ja die Androhung!
16.08.2009 um 20:03 Uhr
Der erste Kollege der geantwortet hat schrieb" Du hast jederzeit das Recht ein Thema auf die TO setzen zu lassen" Falsch der BR-Vorsitzende lädt ein und bestimmt die TO und das ganz allein. Ein einzelnes BR-Mitglied hat nicht das Recht zu verlangen das irgend ein Thema auf die TO gestzt wird. Steht so imBetr. VG Kommentierung § 26 (selber lesen)
grüssle
16.08.2009 um 20:10 Uhr
@alterbetriebsrat 'Grüssle' zurück! So ganz alleine bestimmt ein BRV die TO nicht... vgl. § 29 BetrVG und Kommentierungen (selber lesen).
16.08.2009 um 21:14 Uhr
Wenn der BRV böse ist oder Magenschmerzen hat dann schon Basta. Aber Kollege Köllner hat recht 29 Abs 3 (kenne ich als BRV ganz genau)
Grüssle
16.08.2009 um 22:40 Uhr
@alterbetriebsrat Offenbar kennst Du diese §§ nicht ausreichend genug...
16.08.2009 um 23:39 Uhr
@alterbetriebsrat Wobei wir dann bei den ungeliebten Alleinherrschern wären.
Verwandte Themen
Wahlvorbereitung | unlautere Methoden des Betriebsratsvorsitzenden |
ÄlterHallo Community, vorab ein Lob für all die aktiven User hier im Forum, einige meiner Fragen konnte ich so schon vorab klären, allerdings eben leider nicht alle. Lasst mich etwas ausschweifen:
Rücktritt des Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterHallo Zusammen Leider haben uns zwei BR Mittglieder verlassen, darunter auch unser Stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Glücklicherweise haben wir auch Nachrücker uns sind daher auch wieder vol
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,