Aufbewarung Wahlunterlagen
Hallo, wie lange müssen wir die Stimmzettel (nicht die restlichen Wahlunterlagen) aufbewaren?
Community-Antworten (1)
04.08.2009 um 16:01 Uhr
...mindestens bis zum Ende der Amtsperiode, d.h. bis Mai 2010 muß der BR Wählerliste, Wahlausschreiben, Protokolle, Schriftverkehr, Stimmzettel, etc.) aufbewahren. § 19 BetrVG
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