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Aufbewarung Wahlunterlagen

M
Malte
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wie lange müssen wir die Stimmzettel (nicht die restlichen Wahlunterlagen) aufbewaren?

5.24801

Community-Antworten (1)

K
Karre

04.08.2009 um 16:01 Uhr

...mindestens bis zum Ende der Amtsperiode, d.h. bis Mai 2010 muß der BR Wählerliste, Wahlausschreiben, Protokolle, Schriftverkehr, Stimmzettel, etc.) aufbewahren. § 19 BetrVG

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