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Personaler im Betriebsrat?

S
schlaumacher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

gehören Mitarbeiter der Personalabteilung, welche direkt der GF unterstellt ist, auf die Wählerliste? (bei einem Unternehmen unter 50 Beschäftigten) Sind sie wahlberechtigt? Gäbe ja eigentlich einen Interessenkonflikt.

Danke für Antworten.

7.15503

Community-Antworten (3)

P
Petrus

29.06.2009 um 15:03 Uhr

Wenn sie nicht unter die Kriterien des §5 BetrVG fallen, ein zweifaches JA. Den möglichen Interessenkonflikt müssen sie mit sich selbst ausmachen. Und den Wählern "rüberbringen", dass keiner besteht - sonst werden sie nicht gewählt...

K
Kriegsrat

29.06.2009 um 16:47 Uhr

falls man verhindern will, daß der AG einen "maulwurf" im gremium platziert, hilft nur im vorfeld der wahlen im rahmen der erlaubten mittel beim wahlvolk aufklärung zu betreiben...... was ja bei eurer mitarbeiterzahl nicht so schwer wäre.....

D
DonJohnson

29.06.2009 um 17:00 Uhr

Hmmm, ob das wünschenswert ist oder nciht, kann hier keiner beantworten. Auch wenn man in der PA beschäftigt ist, heißt es noch lange nciht, dass man unbedingt ein Maulwurf sein muß. Sollte es keiner sein, hätte eine solche Konstellation durchaus seinen Charme ;-)))

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