betriebsratswahl.deSeminare

Kandidaten für die Wahl

B
Brosthaus
Sep 2022 bearbeitet

Bei unserer anstehenden BR-Wahl am 4.11.2022 möchte gerne ein Mitarbeiter mit großer organisatorischer und personaler Verantwortung (kein leitender Angestellter) auf einer Liste kandidieren. Dieser Kandidat scheidet aber zum 1.1.2023 aus Altergründen aus dem Unternehmen aus. Kann der Wahlvorstand die Zulassung dieser Liste (sofern er die geforderten Stützunterschriften bekommt) ablehnen, mit der Begründung des nahenden Ausscheidens? P.S.: Was den Mitarbeiter bewegt, das zu tun entzieht sich unserer Kenntnis...

39102

Community-Antworten (2)

R
rtjum

05.09.2022 um 15:56 Uhr

Hallo, nein kann er nicht!

M
Muschelschubser

05.09.2022 um 16:31 Uhr

Jedem, der zum Zeitpunkt der Wahl auf der Wählerliste steht und mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört (Volljährigkeit vorausgesetzt), steht das passive Wahlrecht zu. Und das ist auch der einzige Termin der zählt. Geregelt in §8 BetrVG, und der ist relativ eng gefasst - und die Eigenschaft als leitender Angestellter hast Du ja bereits ausgeschlossen.

Wenn der Listenführer die notwendigen Stützunterschriften beigebracht hat, sind also alle Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt und sie ist nicht zu verhindern.

Der Rest liegt nun bei den Wählern. Es wäre mal interessant zu wissen, wie sich die einzelnen Listen insgesamt zusammensetzen. Besteht besagte Liste überwiegend aus AG-nahen Beschäftigten, während auf einer anderen Liste andere AN-Vertreter oder Ex-BRM stehen? Dann kann man sich ja berechtigte Hoffnungen machen, dass besagte Liste nur wenig Beachtung findet.

Ihre Antwort