Hallo,

wir wählen initiiert durch (mehr als) 3 Mitarbeiter nun erstmalig einen Betriebsrat.
Zu bilden ist ein 3-er Gremium, es stehen 5 Kandidaten zur Wahl.

Da es bei uns derzeit keinen Betriebsrat gibt, wollen wir die konstituierende Sitzung des BR so schnell wie möglich nach der Auszählung der Wahl (mit Briefwahl durch Beschluss für den entfernten Betriebsteil) machen.
Da wir einen kleinen Betriebszweig am anderen Ende der Republik haben (sagen wir mal Ostsee - Hochrhein), von denen eine Person kandidiert und zu erwarten steht, dass diese Person auch gewählt werden wird, stellt sich mir folgende Frage:

Ich hatte gelesen, dass die 3-Tages-Frist der Ablehnung der Wahl auch durch eine (schriftliche) Erklärung der Kandidaten a la "Im Falle meiner Wahl als Betriebsrat erkläre ich bereits jetzt, dass die diese Wahl nicht gem. §17WO ablehnen werde. Datum/Unterschrift" umgehen kann.

Konkret meine Frage:

Wenn ich beim Vorliegen entsprechender Erklärungen aller Kandidaten (zumindest der gewählten Kandidaten) am Mittwochmorgen um 10 Uhr auszähle, kann ich dann bereits am darauffolgenden Donnerstagnachmittag zur konstituierenden Sitzung einladen?
Die "Schriftliche Benachrichtigung" könnte alle Mitglieder vorab auf dem Weg der E-Mail erreichen. Auch denke ich (??), dass spätestens durch die Anwesenheit aller (3) gewählten BR-Kandidaten der der konstituierenden Sitzung etwaige Zweifel an der Benachrichtigung zumindest geheilt wären.
Hintergrund ist, dass die eine entfernt ansässige Kandidatin diesen Termin sinnvoll mit einem anderen (optionalen) Termin am Hauptsitz verbinden könnte - und wir natürlich so schnell wie möglich handlungsfähig sein wollen.

Sicherlich wäre ein langsamerer Ablauf 200%iger, aber ginge es auch so?

Viele Grüße,
Brar