Erstellt am 25.04.2006 um 09:09 Uhr von Werner
Hallo Manfred,
im §21 BetrVG steht die länge der Amtszeit.
4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Wahl aus dem Jahre 2002 endet die Amtszeit des noch bestehenden BR, dann geht sofort der Neue an den Start.
Erstellt am 25.04.2006 um 09:15 Uhr von Manfred
Hallo Werner,
danke für die Antwort, aber der Amtszeit bin ich mir bewusst :-). Eine besondere Konstellation bei uns macht es notwendig, den neuen BR möglichst schnell ins Amt zu heben. Der alte BR hat nichts dagegen, zurückzutreten, hierüber besteht Konsens. Wir wollen nur wissen, ob das BetrVG dies hergibt.Fitting und Däubler sind hier auch nicht eindeutig, daher meine Frage an dieser Stelle.
Erstellt am 25.04.2006 um 09:35 Uhr von Werner
Manfred, wenn der BR den Rücktritt durch mehrheitlichen Beschluß seiner Mitglieder beschließt dann endet seine Amtszeit.
Ich sehe da keine rechtlichen Probleme.
Erstellt am 25.04.2006 um 09:39 Uhr von w-j-l
Das geht. Der alte BR ist dann noch so lange im Amt, bis das endgültige Wahlergebnis bekanntgegeben wurde.
Allzu oft würde ich so etwas aber nicht machen, da sonst das Amtszeitende immer weiter nach vorne rückt.
Erstellt am 25.04.2006 um 09:39 Uhr von Fayence
Manfred,
wenn der neue BR gewählt ist, muss doch zunächst einmal innerhalb einer Woche zu der konstituierenden Sitzung eingeladen werden. Erst wenn sich der neue BR konstituiert hat -also Wahl des BRV, Stellvertreter- ist dieser handlungsfähig.
Und zwischen konstituierender Sitzung und Ende der Amtszeit "alter BR" liegen normalerweise nicht mehrere Wochen.
Und es wird doch wohl möglich sein, diese kurze Zeit völlig normal und gesetzeskonform zu "überbrücken".
Jede andere Vorgehensweise ist zu diesem Zeitpunkt völliger Kappes und würde zu mehr Unklarheiten denn Wahrheiten führen.
Erstellt am 25.04.2006 um 10:33 Uhr von Manfred
Hallo Werner,
danke für die Antwort, aber der Amtszeit bin ich mir bewusst :-). Eine besondere Konstellation bei uns macht es notwendig, den neuen BR möglichst schnell ins Amt zu heben. Der alte BR hat nichts dagegen, zurückzutreten, hierüber besteht Konsens. Wir wollen nur wissen, ob das BetrVG dies hergibt.Fitting und Däubler sind hier auch nicht eindeutig, daher meine Frage an dieser Stelle.
Erstellt am 25.04.2006 um 10:37 Uhr von packer
moin manfred,
innerhalb einer woche hat der wahlvorstand die neu gewählten zu der konstituierenden sitzung zu laden. mit dieser sitzung endet automatisch die amtszeit des alten BR und die des wahlvorstands (wenn die wahl nicht angefochten wird).
gruß,
packer
Erstellt am 25.04.2006 um 17:19 Uhr von w-j-l
Hallo packer,
wie kommst Du denn darauf? Die konstituierende Sitzung selbst hat grundsätzliche nichts, aber auch garnichts mit der Amtszeit zu tun. Da kann es höchstens zufällige zeitliche Übereinstimmungen geben.
Erstellt am 26.04.2006 um 16:15 Uhr von packer
@ j-w-l
es ging manfred um einen nahtlosen übergang, der mit meinem vorschlag elegant gegeben wäre!
Erstellt am 26.04.2006 um 16:37 Uhr von w-j-l
Aber nur, wenn der BR vor der konst. Sitzung zurücktritt. Davon hattest Du in Deinem Vorschlag nichts geschrieben. Meintest Du das so?
Sonst geht es eben nicht.
Erstellt am 26.04.2006 um 16:52 Uhr von Ramses II
Nö!
Dann auch nicht!
Auch dann beginnt die Amtszeit des neuen BR mit dem Ende der Amtszeit des alten BR.
Erstellt am 26.04.2006 um 16:56 Uhr von w-j-l
Ramses II,
da hättest Du mal besser vorher oben alles gelesen.
Erstellt am 26.04.2006 um 17:00 Uhr von Ramses II
Nicht nur lesen, auch verstehen!
Erstellt am 27.04.2006 um 09:44 Uhr von w-j-l
@ Ramses,
da bitte ich Dich jetzt aber schon um nähere Erklärung Deiner Antwort 25440
Oben ging es darum, ob ein bestehender BR, wenn der neue BR gewählt ist, zurücktreten kann, um dem neuen BR Platz zu machen. Nach §22 führt der bestehende BR die Geschäfte nur solange weiter, bis der neue BR gewählt, und das Ergebnis bekannt gegeben ist. Wenn letzteres geschehen ist, und der bestehende BR zurückgetreten ist, dann endet dessen Amtszeit m.E. sofort, und nicht erst mit Ablauf von 4 Jahren.
Mal abgesehen davon, dass ich diese Vorgehensweise immer noch für Quatsch halte, mag es gute Gründe geben, es doch zu tun.
packers Beitrag 25156 lies die Meinung vermuten, dass der neue BR mit der konst. Sitzung im Amt ist, ohne dass der bestehende BR zurücktritt, und dass funktioniert nicht. Das habe ich mit meinen Beiträgen 25223 und 25436 gesagt. Der neue BR ist im Amt, wenn der alte BR zurücktritt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist, und eben das kann dann zeitgleich mit der konst. Sitzung geschehen (um Fayence zufriedenzustellen, und auch einen handlungsfähigen BR zu haben).
Erstellt am 27.04.2006 um 10:33 Uhr von Ramses II
w-j-l,
packer hatte postuliert dass die Amtszeit des neuen BR mit der konstituierenden Sitzung begönne.
Dem hast Du zuerst auch (richtigerweise) widersprochen.
Danach hast Du Deine Antwort dahingehend ergänzt "Aber nur, wenn der BR vor der konst. Sitzung zurücktritt."
Ich habe daraufhin völlig korrekt darauf hingewiesen dass auch in diesen Fällen nicht die konstituierende Sitzung bestimmend ist, sondern das Ende der Amtszeit.
Leider kamen danach nur noch die bei Dir häufig zu beobachtenden Heiße-Luft-Antworten.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:11 Uhr von w-j-l
Gut, den letzten Satz ignoriere ich mal.
Da Du mir anscheinend bzgl. meiner Aussage 25223 zustimmst, unterstellst Du mir ja wohl, dass ich pötzlich im folgenden Beitrag eine andere Aussage treffen wollte.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass es bzgl. Amtszeitbeginn und konst. Sitzung höchstens zufällige zeitliche Übereinstimmungen geben kann. Deshalb steht mein Satz in diesem Zusammenhang auch völlig richtig, dass packers "eleganter Vorschlag" (dieses zeitliche Übereinstimmen herzustellen) nur dann funktioniert, wenn der alte BR (unmittelbar) zuvor zurücktritt. Ich denke packer hatte mich verstanden.
Die Antwort 25440 ist trivial.
Erstellt am 27.04.2006 um 12:45 Uhr von Ramses II
Das Wörtchen "unmittelbar" ändert die Aussage natürlich erheblich!
Erstaunlich dass Du selbst "trivialen" Antworten ein "da hättest Du mal besser vorher oben alles gelesen." hinzusetzen musst.
Erstellt am 27.04.2006 um 16:20 Uhr von w-j-l
Genau: "...alles ..."
Damit ergibt sich dann ein Kontext. Dann könnte man vermeiden, innerhalb eines Beitrags Wortklauberei zu betreiben.