Erstellt am 11.10.2007 um 10:20 Uhr von Werner
Hallo Siva,
geh zu der für Euch zuständigen Gewerkschaft, die können Dir wieterhelfen!
Erstellt am 11.10.2007 um 10:27 Uhr von Siva
da wir ein privater betrieb sind, weiß ich nicht genau, an wen ich mich da wenden soll? Bin eigentlich auch ein Neuling auf dem Gebiet und deshalb auch eher unwissend
Gruß Siva
Erstellt am 11.10.2007 um 10:49 Uhr von Werner
Hallo Siva,
diese Aussage reicht leider nicht um von hier aus zu erkennen welche GW zuständig sein könnte.
Frag doch mal die Ex-Betriebsräte welche GW zuständig ist.
Ich würde auf Verdi tippen ist aber nur so aus dem Bauch heraus.
Erstellt am 11.10.2007 um 10:52 Uhr von Kölner
Erstellt am 11.10.2007 um 10:53 Uhr von Werner
Kölner "Wahlvorstandsschulung"!!!!!!!!!
Erstellt am 11.10.2007 um 11:01 Uhr von Ulli
Hallo Siva,
Es gibt ein Hotline 0180/2340000 vom DGB.
Oder versuch es über Google "Betriebsratswahlen", dort kannst Du eine ganze Menge Infos bekommen.
Ulli
Erstellt am 11.10.2007 um 11:16 Uhr von Siva
Vielen Dank für die Info´s. Schulung glaub ich, wird für uns nicht mehr wirklich genehmigt, da es keinen BR mehr gibt seit April 07. Schaue mal, was es sonst noch für Info´s über Google gibt bzw. über die Hotline. Danke Siva
Erstellt am 11.10.2007 um 11:47 Uhr von Heinz
Siva,
ich verstehe gar nicht, warum es bei Euch keinen BR mehr gibt??? Wenn die Zahl der vorgeschriebenen BR Mitglieder gesunken ist, oder der BR seinen Rücktritt beschließt, hat er die BR Geschäfte des bis zur Neuwahl weiter zu führen. Der wird zwar nicht mehr hochmotiviert sein, aber Pflicht ist Pflicht. Oder haben alle BR`s gekündigt??
Erstellt am 11.10.2007 um 12:00 Uhr von Siva
Einer wurde gekündigt, eine hat den Job gewechselt und die 3. hat wg betriebsinternen Problemen den BR gekündigt. Schließlich bin momentan nur noch ich über geblieben, da der eigentl. Vorstand krank ist und sich um nichts mehr kümmert. Und ich bin eigentlich in Mutterschutz, habe es aber trotzdem in die Hand genommen, denn der Betrieb will einen neuen BR wählen. Nachrücker hatten wir auch keinen.
Erstellt am 11.10.2007 um 13:10 Uhr von Der alte Heini
Werner,
um an einer "Wahlvortsandsschulung" teilnehmen zu können bedarf es mindestens eine Voraussetzung die da wäre, dass der zu schulende dem Wahlvorstand angehört.
Wenn Siva schreibt das er mittlerweile der Organisator ist, heißt das noch lange nicht, dass er einem ordentlichen Wahlvorstand angehört. Aber vielleicht lässt der AG den Kollegen auch so schulen.
Erstellt am 11.10.2007 um 13:38 Uhr von Nicoletti
Hallo Siva,
§28 WO Einladung zur Wahlversammlung
... Zu der Wahlversammlung können drei Wahlberechtigte des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen... und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen.
§29 WO Wahl des Wahlvorstands
§30 WO Wahlvorstand, Wählerliste
Unmittelbar nach seiner Wahl hat der Wahlvorstand in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands die Wahl des Betriebsrats einzuleiten
Nimm dir mal die Wahlordnung vor, sie wird dir bestimmt weiterhelfen.
Erstellt am 11.10.2007 um 14:39 Uhr von tydereon
Hallo Siva!
Wir haben uns für unsere Neuwahl das Programm vom WAF-Institut für BR-Neuwahlen gekauft. Kannst du auch hier als Demoversion runterladen. Freischaltung kostet 100€.
Dort findest Du Checklisten, Vordrucke, Terminplaner der dir sagt wann du was zu tun hast. Natürlich steht das auch alles im BetrVG... aber unserer Meinung nach kompliziert. Das Programm beinhaltet auch Updates.
Jetzt wirds natürlich schwierig es ohne Beschlussfassung des Brs genehmigt zu bekommen. Aber vielleicht machts der AG ja.
Ansonsten gibts diverse Broschüren bei jeder Gewerkschaft oder unabhängigen Vereinigung, die auch Checklisten und Musterformulare enthalten.
Viel Erfolg.