Wir haben ein Unternehmen, das in 2 verschiedenen Tätigkeitsfeldern arbeitet. Dieses Unternehmen hat einen Hauptsitz mit dem Tätigkeitsfeld A und darüber hinaus bundesweit 4 Teilbetriebe mit jeweils mindestens 5 - 20 Mitarbeitern, alle im Tätigkeitsfeld B beschäftigt.
Insgesamt haben wir mittlerweile mehr als 200 Mitarbeiter. Einen Betriebsrat gibt es schon lange. Der existierende Betriebsrat besteht aus 5 Mitarbeitern des Hauptsitzes und einem Mitarbeiter eines der Teilbetriebe und mir, ebenfalls aus einem Teilbetrieb. Die Teilbetriebe werden vom Hauptsitz aus verwaltet und haben jeweils nur eine Art Abteilungsleiter. Alle Betriebsstätten sind untereinander mehr als eine Stunde entfernt.
Nun zum Problem:
Die Interessenvertretung für die Teilbetriebe gestaltet sich zunehmend schwierig, da die Tätigkeitsfelder recht verschieden sind.
Dazu kommen die räumliche Trennung und die Tatsache, dass nur 2 der 4 Teilbetriebe vertreten sind. Die Sitzungen müssen immer beide Tätigkeitsfelder abdecken, fachliche Kompetenz und Verständnis für das jeweils andere Tätigkeitsfeld ist aber nur eingeschränkt vorhanden.
Daher würden wir gern für die Teilbetriebe eine eigenständige Interessenvertretung gründen.
Meine Frage:
Können wir in den Teilbetrieben jederzeit eigene BR's aufstellen oder sind wir an den Wahlzyklus gebunden?
Vielen Dank!