BR (gründen)in amerikanisch geführten Unternehmen - Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen/Ratschläge für so einer Situation/Firmenkonstellation?
Guten Tag Zusammen,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, ich hoffe, ihr habt ein paar Antworten!
Ich bin seit 11 Monaten beschäftigt in einem Unternehmen, das "finanziell" an ein Amerikanisches gebunden ist und seine Befehle von einer Europazentrale erhält.
Mitarbeiterzahl so um die 150 - nach einer kleinen, gänzlich unerwarteten Entlassungswelle zu Beginn dieses Jahres.
Das Problem ist, dass die Firmenstruktur grundsätzlich nach amerikanischem Muster aufgebaut ist und eine bzw. nur zum Teil namentlich bekannte Person(en) der GV darüber entscheiden was und wer geht respektive bleibt.
Mein Gedanke ist, einen Betriebsrat zu ins Leben zu rufen - auch um weitere wie die vorangegangenen, nicht nachvollziehbaren Kündigungen - nach Möglichkeit zu verhindern und unabhängig vom vorhandenen - im Bereich Human Resouces tätigen - Ombudsmann o. ä. ein ordentliches Beschäftigungsgefüge herzustellen.
Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen/Ratschläge für so einer Situation/Firmenkonstellation?
Danke für die Rückmeldung;-)
Community-Antworten (10)
19.05.2009 um 00:24 Uhr
Mein Gedanke ist, einen Betriebsrat zu ins Leben zu rufen - auch um weitere wie die vorangegangenen, nicht nachvollziehbaren Kündigungen - nach Möglichkeit zu verhindern und unabhängig vom vorhandenen
Ja dann mal los. Lasse dich nicht aufhalten! Mach es. Wie können wir dir helfen bei diesem Schritt?
19.05.2009 um 00:44 Uhr
HerrRudolph Auch wenn die Firmenstruktur nach amerikanischen Muster aufgebaut ist und eine finanzielle Bindung an ein amerikanisches Unternehmen vorliegt, so gilt das deutsche Recht. Wie die Leitung in der Europazentrale mit dem deutschen Recht und mit einem BR zurechtkommt, ist deren Problem.
Die erste Regel für dein Vorhaben, nichts ausplaudern und vorsichtig zwei Mitstreiter suchen. Seit ihr dann zu dritt, solltet ihr euch erst einmal über die Einleitung und den Ablauf einer Betriebsratswahl kundig machen. Wenn ihr meint es kann losgehen, ladet ihr Drei zu einer Wahlversammlung ein, in der der Wahlvorstand für die beabsichtigte Betriebsratswahl, berufen wird. Für die Drei, die zur Wahlversammlung einladen, gilt ab Bekanntgabe der Einladung der besondere Kündigungsschutz gem. §15 Abs. 3a KschG.
20.05.2009 um 00:25 Uhr
Danke erstmal für die Antworten!
@DonJohnsen @DerAlteHeini
Ich muß im Vorfeld klären, wie eine Versammlung funktionieren kann, wenn wir ca. 40 Standorte verstreut in Deutschland mit 1 bis 8,10,20(HV) haben und 2 in Oesterreich haben. Würde als Wahlforum eine mit namentlicher Nennung in einer - möglichen, weil zur Verfügung gestellten, aber wahrscheinlich abgehörten - Telefonkonferenz reichen oder müsste man den AG in die Pflicht nehmen und eine entsprechende Genehmigung abringen, damit eine _bezahlte _ Betriebsversammlung mit BR-Wahl finanziert und damit stattfinden kann?
Gibt das BVG eine solche Maßnahme, insbesondere eingedenk der z. Z. schwierigen wirtschaftlichen Situation her?
Es müssten im Zweifelsfall nicht wenige Mietwagen und Hotelzimmer bezahlt werden usw.
Wie sieht es dann im Vorfeld (s. oben ) mit der konstituierenden Sitzung des Wahlausschusses aus, gehen diese Kosten zu Lasten des AG (Hotel, Verpflegung etc) u. U. auch im nachhinein?
@AlterHeini;-)
Danke für den Tipp, aber, ohne Dir bös zu wolllen, nur mit vertrauenswürdigen Kollegen/innen - klar!
Also, machen bislang ja, aber die Durchführung?!?
Bin gespannt auf Eure Rückmeldungen, bsw deswegen die Frage nach Amis!!!
Jetzt seid ihr wieder am Start, Gruß Herr Rudolph
20.05.2009 um 00:35 Uhr
Sorry,
ich meinte die Staffelung der Mitarbeiter je Niederlassung, also 1, 3, 5usw. bis hoch zu ca. 20 in der HV.
20.05.2009 um 01:52 Uhr
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen merkt man das Du noch nicht so firm bist mit der Materie. Wenn Du Mitstreiter gefunden hast würde ich auch raten die für euch zuständige Gewerkschaft mit ins Boot zu holen. Vorab aber schon mal die Information das der AG für sämtliche Kosten aufkommen MUß. Und eine Genehmigung für eine Wahl- und Betriebsversammlung braucht ihr dann nicht beim AG einzuholen. Auch hier Zählt: Der AG MUß ! Selbst wenn ihr ein Seminar zur Betriebsratswahl besuchen solltet muß der AG die Kosten tragen. Wünsche euch viel Erfolg!
20.05.2009 um 22:53 Uhr
@rainerw Wenn ich das alles auf dem Schirm hätte, müsste ich hier nicht Fragen stellen.
Wie hat DonJohnson geantwortet:
"Ja dann mal los. Lasse dich nicht aufhalten! Mach es. Wie können wir dir helfen bei diesem Schritt?"
Habe was ähnliches schon einmal vor Jahren ohne die entsprechende Vorsicht walten zu lassen versucht, die Konsequenz war die Entlassung, natürlich nicht aus dem Grund, einen BR etablieren zu wollen, der in dem Unternehmen nicht gewollt war, hatte mich, dumm wie ich war mit meinem Anliegen auch an die GF gewandt. Bevor Fragen kommen, nein, es gab keine Einladung, der AG hat trotzdem bei Gericht verloren und musste 3 Monate weiterzahlen.
Das Ihr mir hier keinen komplett ausgearbeiteten Plan für mein Vorhaben vorlegt, ist mir auch klar, es geht nur darum, im Vorfeld ein paar Möglichkeiten abzustecken, damit ich entsprechend gegenüber den Kollegen im Einzugsgebiet argumentieren kann. Die erste Frage wird nämlich definitiv lauten, wie das aufgrund der Entfernungen zu realsieren ist, also beispielsweise per Telekonferenz, Reisen des Wahlkommitees in alle Niederlassungen (was ich schon erlebt habe) oder 2 Versammlungen mit Schnitt in der Mitte der Republik etc.
Obwohl der AG in der Pflicht ist, finde ich, dass man diesen nicht über Gebühr finanziell für ein solches Vorhaben "abstrafen" sollte, auch mit dem Hintergrund einer zukünftigen - soweit möglichen - einigermassen friedlichen Zusammenarbeit.
Die Gewerkschaft kommt auf jeden Fall mit ins Boot, schon aus Gründen des Schwergewichts. Ist im Übrigen eine gute Idee, im Vorfeld ein Seminar zur Betriebsratswahl zu besuchen und das - obwohl berechtigt - vom AG bezahlen zu lassen. Naja, man könnte darauf vertrauen, dass es ja noch immer Leute gibt, die wirklich nichts merken ;-) Die Alternative wäre ein Bildungsurlaub, ich stelle mir das nur etwas schwierig vor, die Kosten nachträglich erstattet zu bekommen.
Langer Text, kurzer Sinn: Wenn ich - und da stimme ich mit Euch überein - das Ganze ohne unnötigen Wirbel vorab in trockenen Tüchern haben will und sollte, dann ist ein Forum wie dieses aus Geheimhaltungsgründen die Einzige Möglichkeit, so viele Informationen wie es geht schnell an Land zu ziehen!
Also nichts für ungut, aber will mir jemand weiterhelfen? Etwas Gehaltvolles wäre schon nett, noch dazu ich Euch, wenn alles klappt, auch danach noch öfter konsultieren werde. Danke schonmal Vorab, Gruß HerrRudolph
20.05.2009 um 23:53 Uhr
HerrRudolph wenn ich oder irgend ein anderer alles auf dem Schirm hätten, würden wir uns wahrscheinlich auch nicht hier rum tümmeln, sonder unser täglich Brot damit verdienen. Aber nichts für ungut. Da wir als Aussenstehende die Struktur eures Betriebes sowie das ganze untereinander nicht zu genüge kennen ist es schlecht aus dem stehgreif was dazu zu sagen das ihr am besten so oder so vorgehen solltet. Aber auch dies würdet ihr alles bei einem Seminar zur Betriebsratswahlen aufgezeigt bekommen. Nur wäre es wichtig dann die GEW zu konsultieren. Die helfen euch erst mal auf den rechten Weg, das die , die die Wahl einleiten von Anfang an erst mal unter Kündigungsschutz stehen. Wenn ihr die Leute habt, dann könnt die das Semi besuchen. Und glaub mir, ihr kommt dann nicht drum rum dem AG die Kosten auf zu bürden. Oder wollt ihr das aus eigener Tasche bezahlen? Mit dem Bildungsurlaub das wird nämlich nix die Kosten des Semis erstattet zu bekommen. Darüber gibt es keine rechtliche Grundlage. Und glaube mir, ein gut funktionierender BR wird dem AG im Laufe seiner Amtszeit noch einiges an Kosten aufbürden müssen.
21.05.2009 um 10:48 Uhr
Wenn doch die GEW eh mit ins Boot soll, dann organisiert sie die Wahl - ist am sichersten für alle beteiligten. Wenn der WV gewählt wurde ist es ja nciht mehr geheim - dann kann man offiziell Seminare zur Wahl belegen und der aG muß zähneknirschend zahlen. Wegen eures Unternehmens, bzw der Struktur, wird sich dann zeigen ob es sich um mehrere betriebsrtatsfähige Betriebe handelt, oder nicht. Das ist dann auch Ausschlag gebend über die Größe des oder der Gremien. Das zu beurteilen ist aus der Ferne eher schwierig. Die GEW wird euch da unterstützen und helfen.
Sind deine Fragen soweit geklärt, oder gibt es noch was, was dir helfen könnte?
P.S. Vor geraumer Zeit, wäre diese Frage gelöscht worden, da du noch kein BRM bist - zum Glück hat sich auch das geändert!!! Danke Admin ;-)))
21.05.2009 um 22:15 Uhr
DJ; DANKE DAS Du mich noch ma lwiederholst. -Gins-
21.05.2009 um 22:25 Uhr
rainer
Nun, ich war heute morgen jung und brauchte das Geld ;-)))
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