Erstellt am 16.07.2022 um 00:58 Uhr von celestro
Kenne mich zwar mit Wahlversammlungen nicht aus ... aber wüsste nicht, wieso irgendetwas von einer Betriebsratswahl außerhalb der Arbeitszeit stattfinden sollte.
Erstellt am 16.07.2022 um 07:11 Uhr von SBV Frank
Du solltest dir unbedingt Hilfe bei deiner für dich zuständigen Gewerkschaft holen!
Erstellt am 18.07.2022 um 07:44 Uhr von dieschi
Was die Wahlveranstaltung angeht würde ich die in den 5 Betrieben zu unterschiedlichen Zeiten ansetzen und sie muss auch nicht an einem Tag stattfinden.
Tag1: Laden 1 von 8 - 10 Uhr | Laden zwei von 12
bis 14 Uhr | Laden 3 von 16 - 18 Uhr
Tag2: Laden 1 von 8 - 10 Uhr | Laden zwei von 12
bis 14 Uhr
Für MA öffentliche Auszählung dann am Tag3 von 9 bis 11 Uhr am besten in dem Betrieb wo der BR dann seine Geschäftsstelle haben wird.
Aber ich stimme SBV Frank zu, holt euch Hilfe von eurer Gewerkschaft
Erstellt am 18.07.2022 um 14:26 Uhr von Muschelschubser
Die erste Wahlversammlung dient ja nicht nur dazu, den Wahlvorstand zu bestimmen, was ja formell keine Wissenschaft ist. Der gewählte Wahlvorstand muss auch hier schon die Wahl einleiten, die Wählerliste erstellen, die BR-Größe feststellen, die Wahlberechtigung prüfen sowie das Geschlecht in der Minderheit ermitteln - und die entsprechenden Aushänge fertigstellen.
Sie kann also insgesamt ein wenig dauern.
Man kann das ein wenig vorbereiten und beschleunigen, indem man sich vorher schonmal Gedanken über mögliche Wahlvorschläge macht und als Einladender die benötigten Mitarbeiterlisten anfordert.
Da die Wahlversammlung im Betrieb und während der Arbeitszeit zu erfolgen hat, würde ich aufgrund der unterschiedlichen Anwesenheiten ebenfalls Hilfe holen. Gibt es Regelungen im Hinblick auf Überstundenabbau o.ä.?
Hier gibt es einen ausgedehnten Leitfaden:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwijgrCWs4L5AhUqg_0HHbNiC-UQFnoECAUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.br-portal.de%2Fassets%2Fpdf%2FBR-Wahlleitfaden_vwv.pdf&usg=AOvVaw2qi9ObuBJkXjI3uJUQZpgE
Ansonsten habe ich auch schon 2 Mal Wahlvorstand gemacht und kann nur jedem ans Herz legen, entsprechende Seminare zu besuchen. Es gibt doch einige Fallstricke, die eine Wahl anfechtbar machen könnten. Insbesondere bei einer Neugründung, die gerne mal vom AG torpediert wird, sollte man sich die nötige Rechtssicherheit holen.
Oder man lässt sich eng von der Gewerkschaft begleiten, wie von SBV Frank vorgeschlagen.
Erstellt am 18.07.2022 um 15:17 Uhr von dieschi
".. ich auch schon 2 Mal Wahlvorstand gemacht und kann nur jedem ans Herz legen, entsprechende Seminare zu besuchen .."
Ich habe dieses Jahr auch meinen zweiten Einsatz in einem Wahlvorstand gehabt und gebe Dir absolut Recht.
@Wolfpac
Unbedingt Seminare besuchen und, so haben wir das die letzten beiden male gemacht, den digitalen Wahlhelfer z.b. von W.A.F. nutzen ...
Den Einsatz und Kauf der Lizenz müsst ihr im Wahlvorstand beschließen, an den AG kommunizieren und bestellen: https://wahlhelfer.betriebsratswahl.de/
Ihr bekommt da alle Unterlagen und Hilfen die ihr benötigt, es brauch aber auch eine gewisse Einarbeitungszeit.
Für Seminare gibt es auch Inhouse-Lösungen: https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/inhouse-webinar-betriebsratswahl-2022-vereinfachtes-wahlverfahren/oi256
Erstellt am 19.07.2022 um 11:53 Uhr von Catweazle
dieschi, der Wahlvorstand wird in einer Betriebsversammlung gewählt. Die Wahl findet in der Regel per Handzeichen statt. Die Anwesenden wählen dann noch den Vorsitzenden.
Erstellt am 19.07.2022 um 12:13 Uhr von relfe
@Dieschi
es wird wenig Sinn machen, die 1. Wahlversammlung wie von Dir vorgeschlagen in jedem Betriebsteil zu einer anderen Zeit abzuhalten.
Wie soll da der Wahlvorstand gewählt werden?
es sei den man will für jeden Betriebsteil einen eigenen BR-wählen, wobei das dann erstmal zu klären wäre, ob das überhaupt möglich ist. (sehe ich hier nicht)
Man wird hier nicht umhinkommen eine 1. Wahlversammlung für alle wahlberechtigten AN durchzuführen um den Wahlvorstand zu wählen, ansonsten wird die BR-Wahl schon bei der Bestellung des WV angreifbar.
Bei der 2. Wahlversammlung ist zu klären, ob die zeitversetzt durchgeführt werden kann.
@ Muschelschupser
"Sie kann also insgesamt ein wenig dauern."
das würde ich bezweifeln, man wird alles erklären müssen was die Wahl betrifft, immerhin ist es die erste Versammlung mit allen AN zu dem Thema: BR-Wahl
--> das wird dauern :-)
Erstellt am 19.07.2022 um 12:19 Uhr von dieschi
@Catweazle @Relfe
Ich bin über das Ziel hinausgeschossen und war gedanklich schon bei der Durchführung der Wahl des BR :-|
@Wolfpac
Ich lege Dir nochmal ans Herz Dich an die für euch zuständige Gewerkschaft (müsste ver.di sein) zu wenden, gerade Edeka ist bekannt dafür Betriebsräte verhindern zu wollen, da braucht ihr einen starken Partner an eurer Seite der das mit euch durchzieht.
Erstellt am 19.07.2022 um 19:43 Uhr von Wolfpac
Hallo zusammen,
Zuerst vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
An die für uns zuständige Gewerkschaft werde ich mich auf jeden Fall wenden und das Gespräch suchen. Bin dort auch mittlerweile Mitglied.
@relfe Unser Vorhaben bezieht sich allerdings schon explizit auf unseren Markt als einzelnen Betriebsteil. Wie erwähnt betreibt mein Arbeitgeber 5 Märkte. Die sind aber nicht in einer Stadt und wir arbeiten untereinander auch nicht zusammen und kennen uns untereinander somit auch überhaupt nicht. Von meinem Markt zum weitest entfernten Markt liegt die Distanz zum Beispiel bei 36km. Wer kein Auto und/oder Führerschein hat, benötigt für die Strecke 90 Minuten.
Welche Gründe sprechen dagegen, damit unser Markt als eigener Betriebsteil angesehen werden kann?
Erstellt am 20.07.2022 um 07:35 Uhr von dieschi
"Welche Gründe sprechen dagegen, damit unser Markt als eigener Betriebsteil angesehen werden kann?"
Dazu lies mal hier nach wie das Gesetz "eigenständige Betriebe" definiert: https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahl/wahl-2022/aufgaben-des-betriebsrats/betriebsbegriff.html#a
Wenn die Dinge bei euch so liegen wie dort beschrieben sollte der Gründung eines BR in eurem Betrieb nichts im Wege stehen.
Außer der AG "versucht" euch Steine in den Weg zu legen denn das könnte für ihn noch unangenehmer werden wenn sich die Gründung eures BR in den anderen 4 Betrieben rum spricht!
Und das wird es.
Erstellt am 20.07.2022 um 09:11 Uhr von Relfe
@Wolfpac
ihr seit 75 MA nur in eurem Markt?
oder insgesamt 75 MA in allen 5 Märkten?
wenn zweites so ist, dann gehst Du im Eingangsthread selbst von einem gemeinsamen BR aus.
Ob die MA euch kennen ist egal, die Voraussetzungen für eigene BR sind davon unabhängig. (oder glaubst Du in einem Betrieb mit >300 MA kennt jeder BRM alle MA? selbst bei einem Standort ist das nicht so)
Wichtig ist ob ihr eine "Führung" habt und ob ihr eine "Einheit" darstellt und das die Entfernung nicht zu groß ist, wobei 40 km nicht wirklich eine Entfernung ist.
-->das sind 30 Autominuten
"Wer kein Auto und/oder Führerschein hat, benötigt für die Strecke 90 Minuten. "
interessiert nicht ob man kein Auto oder keinen Führerschein hat, wobei das ja zu Fuss sehr schnell wäre :-)
Wenn das ein Kriterium für einen eignen BR wäre, wo soll das hinführen.
Gegenargument wäre: man darf nur BR werden mit Auto und Führerschein ?
das wäre für notwendige BR-Arbeit ggf. auch "Freistellungszeit"
Ich würde behaupten, die Voraussetzungen sollten geprüft werden, mMn reicht das aber nicht für einen eigenständigen BR
Erstellt am 27.10.2022 um 19:48 Uhr von Wolfpac
Hallo zusammen, es gibt Neuigkeiten und ich hole den Faden wieder hoch.
Ich habe euren Ratschlag beherzigt und mich an die für uns zuständige Gewerkschaft gewendet. Bis jetzt haben wir 5 Initiatoren uns mit dem Gewerkschafter insgesamt 2x im Geheimen getroffen um die grundlegenden Dinge zu besprechen.
Laut Gewerkschaft erfüllen wir die Voraussetzungen nur für unseren Betrieb einen BR zu gründen.
Derzeit sind wir 85 Mitarbeiter in diesem einen Markt. Entsprechend findet bei uns das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren Anwendung.
Uns sind aber immer noch vor allem 2 Dinge sehr unklar.
1. Wahlversammlung
Der Mann von Verdi schlägt nämlich vor, dass wir diese Wahlversammlung unter der Woche Abends stattfinden lassen während der Laden ganz normal offen hat. Dies hätte zur Konsequenz, dass ca. die Hälfte der Mitarbeiter gar nicht daran teilnehmen können, weil sie Spätschicht haben und ganz normal arbeiten. Laut dem Gewerkschafter wäre das überhaupt kein Problem. Den Markt früher zu schließen hält er für soo gar keine gute Idee, weil man damit sofort das Unternehmen gegen uns aufbringt.
Vielleicht hab ich beim Einlesen in die Thematik auch was falsch verstanden, aber ich bin der Ansicht, dass Mitarbeiter die sich gerne aufstellen lassen würden, ihre Kandidatur bereits auf der Wahlversammlung kund tun müssen inklusive Stützunterschriften vor Ort.
Wie soll das gehen wenn sie nicht teilnehmen können, weil sie zeitgleich arbeiten müssen. Ebenso können sie sich nicht als Wahlvorstand anbieten, usw.
Liege ich mit meiner Einschätzung falsch oder der Gewerkschafter von Verdi?
2. Wahlvorstand
Da wir komplett unerfahren sind und zwischen Wahlversammlung und Wahl zwingend lediglich eine Woche liegt, hat der Mann von Verdi uns vorgeschlagen, dass 3-4 von uns Initiatoren bereits vor der Wahlversammlung von einem Kollegen von ihm geschult werden, in der Annahme und Hoffnung, dass auf jeden Fall mindestens 2 von uns am Ende auch zum Wahlvorstand gewählt werden.
Diese Schulung soll wohl einen ganzen Tag in Anspruch nehmen. Unser Problem ist, dass wir nicht alle am gleichen Tag unseren freien Tag haben um das unter einen Hut zu bekommen.
Gibt es da nicht auch andere Lösungen wie Inhouse-Schulungen? Also wenn beispielsweise die Wahlversammlung auf den 2. Dezember terminiert wäre. Könnte man dann als Initiatoren für den 3. Dezember jemanden für die Inhouse Schulung des Wahlvorstands buchen?
Dankbar für jede Antwort und Meinung