Amtszeit weiter zu führen !
Hallöle
Welche Möglichkeiten bestehen für ein 5-er BR- Gremium noch seine Amtszeit weiterzuführen obwohl die erforderliche 5-er Besetzung nicht mehr erreicht werden kann. Da es auch keine Ersatzmitglieder mehr gibt die Nachrücken könnten ??
Danke im voraus ;)
Community-Antworten (10)
29.04.2020 um 15:42 Uhr
Dann muss er einen Wahlvorstand bestellen, der Neuwahlen einleitet. Bis zum Abschluss der Wahl, bleibt der alte BR im Amt.
29.04.2020 um 16:33 Uhr
Es gibt keine Möglichkeit die Wahlperiode zu Ende zu bringen. Es muss unverzüglich ein Wahlvorstand bestellt und Neuwahlen eingeleitet werden, siehe § 13(2)-2 BetrVG.
29.04.2020 um 17:36 Uhr
....Es gibt keine Möglichkeit die Wahlperiode zu Ende zu bringen.... wer weiß ;-) vielleicht muss der Wahlvorstand ja erst geschult werden .....und das kann im Moment dauern!!!! :-)
30.04.2020 um 08:33 Uhr
"Es gibt keine Möglichkeit die Wahlperiode zu Ende zu bringen."
Da steht etwas von Amtszeit weiterführen ... aber nichts von "bis zum Ende der Wahlperiode". ;-)))
30.04.2020 um 12:47 Uhr
ja danke erst einmal für die rege Beteiligung es muss also der AG aktiv werden oder die Mitarbeiter müssten sich mit dem gbr in Verbindung setzen um einen wahlvorstand einzuberufen lieg ich da richtig oder stimmt es ;+)
30.04.2020 um 13:04 Uhr
ja danke für die Beteiligung also muss der AG oder die MA aktiv werden entweder übers Arbeitsgericht oder die Ma müssen über dem GBR einen wahlvorstand einsetzen richtig oder stimmt`s ;+)
30.04.2020 um 13:09 Uhr
zunächst einmal müsste der bestehende BR einen WV einsetzen
30.04.2020 um 13:28 Uhr
Der AG hat erstmal mit der BR Wahl gar nix zu tun. Wenn er das will kann er den alten BR per Gerichtsurteil auflösen lassen wegen Verletzung der Amtspflichten. Das gleiche kann eine Initiative aus dem Bereich der Mitarbeiter tun oder eine Gewerkschaft die im betrieb vertreten ist (§23 BetrVG). Der AG kann damit natürlich auch warten bis er etwas vorhat, bei dem ein BR mit seinen Mitbestimmungsrechten störend wäre. Das Beste wäre demnach, der BR setzt einen Wahlvorstand ein, der so schnell wie es geht Neuwahlen organisiert. Bis nach der Neuwahl kann der alte BR dann im Amt bleiben.
30.04.2020 um 16:34 Uhr
das jetzige BR- Gremium hat überhaupt kein Interesse neu zu wählen, der AG wäre im zugzwang übers Arbeitsgericht einen wahlvorstand einzusetzen u wenn der AG kein Interesse hat kommt doch nur der MA in frage der über dem GBR einen wahlvorstand einsetzen kann. denn es gibt ja auch ehemalige BR`S die es darauf anlegen ein Gremium so neu zu wählen, dann aber über diesen weg. erst wenn diese Personen diesen weg gehen wird es neuwahlen geben. bis dahin bleibt das unvollständige BR-Gremium im amt. .
30.04.2020 um 16:43 Uhr
"der AG wäre im zugzwang übers Arbeitsgericht einen wahlvorstand einzusetzen"
Nein! Diese Möglichkeit hat er nicht! Siehe hierzu § 16 BetrVG
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