Betriebsrat will Amtszeit verlängern bzw. Verhandlungen zu Ende führen - rechtlich möglich?
Hallo,
ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand die folgende Frage zur Betriebsratswahl beantworten könnte. Die Amtszeit unseres BR endet am 31. März 2010. Wir, der Wahlvorstand, haben letzte Woche das Wahlausschreiben mit den entsprechenden Fristen ausgehängt.
Nun meint einer der Betriebsräte, dass wohl noch einige Verhandlungen ausstehen, die der alte BR zu Ende führen will und damit wäre unser Wahltermin nicht richtig und somit zu verschieben.
Meine Fragen: wenn die Amtszeit am 31. März ausläuft, kann der jetztige BR die doch nicht willkürlich verlängern, oder? Gibt es eine Möglichkeit, z. B. schriftlich zu vereinbaren, dass der jetztige BR ausschließlich diese Verhandlungen noch führen wird, während der neue schon im Amt ist?
Herzlichen Dank im Voraus!
Community-Antworten (8)
01.02.2010 um 13:31 Uhr
Nein, nach 4 Jahren ist es aus!
Also, der Br soll sich anstrengen seine Verhandlungen in trocken Tücher zu bringen oder wieder gewählt zu werden.
01.02.2010 um 13:38 Uhr
vielen Dank! also definitiv auf den Tag genau? in §21 des BetrVG steht nämlich dieses:
"Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden."
das bedeutet nicht, dass die Amtszeit noch bis 31. Mai verlängert werden kann, wenn sie am 31. März abläuft, oder?
01.02.2010 um 13:43 Uhr
@WahlB,
auf keinen Fall! Der 31. Mai ist nur der allerletzte Termin, wenn kein neuer BR gewählt wird/werden würde.
Bei euch ist definitiv am 31. März Schluss mit 'ollem BR' und der neue startet. Es ist nicht zulässig - vor allem nicht aus dem von dir angegebenen Grund - die Amtszeit zu verlängern.
01.02.2010 um 13:45 Uhr
Hallo WahlB,
Weder noch ;-)
Zunächst , ich hatte es bereits geschrieben, beträgt die Amtszeit eines Betriebsrats vier Jahre und endet für alle Betriebsräte spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen (2010, 2014, 2018 usw.) durchzuführen sind. Tatsächlich endet die Amtszeit des bestehenden Betriebsrats meist bereits längere Zeit vor dem 31. Mai des jeweiligen Wahljahres. Dies liegt daran, dass die Amtszeit des bestehenden Betriebsrats nach § 21 BetrVG genau vier Jahre nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der letzten Betriebsratswahl endet. Wie du schon merkst geht es nicht einen variablen Termin sonder diser Termin ist Fix.
Es liegt in der Natur der Sache, das der künftige BR die Geschäfte vollumfänglich weiterführt.
Es könnte doch auch sein das der einen oder andere BR aus dem alten Gremium wieder mit im Boot ist. Ich kann dir nur empfehlen den Termin nicht zu verschieben das sonst eine Betriebsratslose Zeit entsteht... den alten BR gibts dann auch nicht mehr...er hat keine Legitimation mehr Dinge zu entscheiden oder gar zu Ende zu führen.
Außerdem bitte ich dich daran zu denken , das wenn die Fristen von Euch bereits ausgehängt wurden.Diese Termine sind ebenfalls Fixtermine.Ihr wollt die Wahl doch nicht anfechtbar machen...
Nur meine Meinung ...
01.02.2010 um 13:55 Uhr
grummel...irgendwie hängt meine Tastatur ;-)))
01.02.2010 um 13:57 Uhr
@delagundula, kleiner Tipp aus dem Louvre! Häng die Tastatur von der Wand ab und leg sie vor dich auf eine waagrechte Fläche, du wirst staunen, sie hängt dann nicht mehr! Und es schreibt sich wunderbar! :-)
01.02.2010 um 14:01 Uhr
I did it... It works...
Vielen lieben Dank Monalisa... :-)
01.02.2010 um 14:56 Uhr
ich danke euch sehr! Nicht ausgeschlossen, dass ich mich nochmals mit einem anderen Thema melde, ist eine völlig neue Materie für mich (und den Rest des Wahlvorstands ;-))
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