Erstellt am 21.04.2009 um 10:20 Uhr von rolfo2
Wenn die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge bereits abgelaufen ist bleiben die Kandidaten auf der Liste und können nach der Wahl ihr Mandat ablehnen.
Ist die Frist noch nicht abgelaufen muss eine neue Liste erstellt werden mit neuen Stützunterschriften. Die alte ist dann ungültig, ebenso die Stützunterschriften, weil diese für die gesamnte Liste abgegeben worden sind.