Kann ein Mitarbeiter, der auf einer Vorschlagsliste auf einem hinteren Platz gelistet ist zur Verbesserung seiner Chancen noch eine eigene Liste eröffnen? Soweit ich weiß, muss der Wahlvorstand ihn dann doch innerhalb von 3 Werktagen fragen, welche Kandidatur Gültigkeit hat? Soll er seinen Namen vor Abgabe der Liste streichen lassen oder den "offiziellen" Weg danach gehen?
Wie sieht es mit seiner Stützunterschrift aus? Kann er sie von Liste 1 abziehen und sich selbst auf Liste 2 unterstützen?